Wärmeerzeuger mit niedrigen Abgastemperaturen oder Brennwertgeräte

Hinweise zum Betrieb und Einbau moderner Wärmeerzeuger

Moderne Wärmeerzeuger mit Abgastemperaturen ≤ 160 °C (Öl-/Gas-Spezialheizkessel) bzw. ≤ 80 °C (atmosphärische Gas-Heizkessel) müssen in der Regel an hierfür bauaufsichtlich zugelassene feuchteunempfindliche Schornsteine bzw. Abgasleitungen angeschlossen werden.

Brennwertgeräte werden aufgrund der sehr niedrigen Abgastemperaturen und des Kondenswasseranfalls überwiegend an für Überdruck geeignete Abgasleitungen, aber auch an feuchteunempfindlichen Schornsteinen oder Abgasleitungen für Unterdruck, betrieben.

Bei Abgasleitungen mit Temperaturbegrenzung ist eine Temperaturabsicherung notwendig. Dies erfolgt im Regelfall über einen Abgas-Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB) im Abgasweg des Wärmeerzeugers. Abgas-Sicherheitstemperaturbegrenzer können eingesetzt werden, wenn dies nach Angabe des Herstellers zulässig und entsprechend der Zulassung für die Abgasleitung möglich ist. Der sachgerechte Einbau ist nach Angabe der Gerätehersteller durch die Heizungsfachfirma auszuführen und zu bescheinigen.

Aus Gründen der Verfügbarkeit der Wärmeversorgung (Frostgefahr bei STB-Abschaltung) wird empfohlen, einen Abgas-Temperaturwächter mit einer niedrigeren Abschalttemperatur dem STB vorzuschalten. Der Abgas-Sicherheitstemperaturbegrenzer ist nicht notwendig, wenn durch den Wärmeerzeuger-Hersteller bescheinigt wird, dass die max. erreichbare Abgastemperatur des Wärmeerzeugers kleiner ist, als die maximal zulässige Einsatzgrenze der Abgasleitung.

Abgasleitungen für Überdruck

Abgasleitungen für Überdruckbetrieb bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für die Baustoffe und Bauteile. An Abgasleitungen dürfen nur Abgasleitungen für Überdruck werden nach DIN 4705, Abschnitt 13 bemessen. Wegen der niedrigen Abgastemperaturen ist neben den ausreichenden Druckverhältnissen besonders die Grenztemperatur von 0 °C an der Mündung (wegen der möglichen Einfriergefahr) bei -15 °C Umgebungstemperatur zu überprüfen Wärmeerzeuger angeschlossen werden, deren maximale Abgastemperatur die Einsatzgrenze der Abgasanlage nicht überschreitet.

Bei der Bemessung und Ausführung wird je nach Errichtung innerhalb oder außerhalb von Gebäuden und Abführung der Abgase im Gleichstrom oder Gegenstrom zur Hinterlüftungs- oder Verbrennungsluftführung unterschieden.

Für Überdruck ausgelegte Abgasleitungen müssen ausreichend dicht sein. Die Gasdurchlässigkeit darf bei einem Überdruck von 1000 Pa an ihrer inneren Oberfläche gegenüber der äußeren den Wert von 50 l/hm², bezogen auf die innere Oberfläche, nicht überschreiten (Luftvolumenstrom bei 20 °C).

Die Dichtheit wird nach Fertigstellung der Montage durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister überprüft.

Abgasleitungen für Überdruck müssen im Gebäude, ausgenommen in Aufstellräumen, innerhalb von Schächten, an die besondere Brandschutzanforderungen gestellt werden, z. B. in den vorhandenen Schornstein, mit einem Abstand von 2 cm (rund in eckigem Schacht) oder 3 cm (rund in rundem Schacht) eingebaut werden. Der Ringspalt dient der Sicherheitshinterlüftung, daher ist im Aufstellraum eine Zuluftöffnung vorzusehen sowie an der Mündung ein Abströmungsringspalt. Bei Nutzung des Ringspaltes zur Verbrennungsluftzuführung bei raumluftunabhängigem Betrieb ist dieser für diesen Zweck zu bemessen.

Der maximale Überdruck in einer Abgasleitung darf 200 Pa betragen. Der tatsächlich in der Abgasleitung bei der Bemessung eingeplante Überdruck muss jedoch auf die Möglichkeiten des Wärmeerzeugers abgestimmt sein. Im Hinblick auf Geräusch- und Schwingungsprobleme wird empfohlen, die maximal möglichen Überdrücke nicht voll auszunutzen.

Abgasleitungen für Überdruck werden nach DIN 4705, Abschnitt 13 bemessen. Wegen der niedrigen Abgastemperaturen ist neben den ausreichenden Druckverhältnissen besonders die Grenztemperatur von 0 °C an der Mündung (wegen der möglichen Einfriergefahr) bei -15 °C Umgebungstemperatur zu überprüfen. Abgasleitungen müssen nach der Fertigstellung im Bereich der Abgaseinführung mit einem fest anzubringenden Schild gekennzeichnet sein.

Feuchteunempfindliche Schornsteine bzw. Abgasleitungen für Unterdruck

Wärmeerzeuger mit niedrigen Abgastemperaturen oder Brennwertgeräte können auch an allgemein bauaufsichtlich zugelassene feuchteunempfindliche Schornsteine oder Abgasleitungen angeschlossen werden. Beim Anschluss an feuchteunempfindliche Schornsteine oder Abgasleitungen für Unterdruck ist durch Bemessung nach DIN 4705 sicherzustellen, dass im Schornstein oder der Abgasleitung kein Überdruck auftreten kann.

Kondenswasserableitung

Anfallendes Kondenswasser darf nur über dafür vorgesehene Bauteile abgeführt werden. Die Rückführung über den Wärmeerzeuger darf nur erfolgen, wenn dies vom Hersteller des Wärmeerzeugers zugelassen wird.

Anfallendes Kondenswasser muss entsprechend den Vorschriften der örtlichen Abwasserbehörden entsorgt werden. Vielfach wird nach den Empfehlungen des Merkblattes M 251 der Abwassertechnischen Vereinigung (ATV) verfahren, wonach nur das Kondenswasser von Gasfeuerstätten bis 25 kW ohne Neutralisation in die Kanalisation abgeleitet werden kann. Eine Abklärung mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde ist jedoch in jedem Fall erforderlich.