Schlitze und Aussparungen

Das fachgerechte Anlegen von Schlitzen im KLB-Mauerwerk

Werden die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Grenzwerte eingehalten, ist ein besonderer statischer Nachweis nicht erforderlich. Wird Mauerwerk nachträglich geschlitzt, sollte man auf ein unkontrolliertes Stemmen oder Schlagen verzichten, da das Gefüge des meist noch frischen Mauerwerks geschädigt wird, und auch die maximalen Schlitztiefen und -breiten nicht eingehalten werden können.

Mauerfräsen mit auswechselbaren Fräsköpfen stellen die entsprechenden Schlitztiefen und -breiten in einem Arbeitsgang her. Die Schlitze sind dabei plangenau und scharfkantig. Schlitze und/oder Aussparungen sind nach der entsprechenden Weiterbearbeitung mit geeignetem Mörtel vollständig zu schließen. Leerdosen für die Elektroinstallation sind allseitig umschließend einzugipsen.

Breite Stoßfugen ≥ 5 mm sind mit dem benutzten Mauermörtel beidseitig zu schließen. Dabei muss dem Mörtel vor dem Verputzen genügend Zeit zum Trocknen gelassen werden.

 

Zulässige Aussparungen und Schlitze in tragenden oder aussteifenden Wänden

  • Schlitze nachträglich hergestellt
  • Schlitze in gemauertem Verband

Wanddicke

Horizontale und schräge Schlitze1)

Vertikale Schlitze und Aussparungen

 

Schlitzlänge

Schlitztiefe4)

Einzelschlitzbreite5)

Abstand von Öffnungen

mm

unbeschränkt Schlitztiefe

≤ 1,25 m2) Schlitztiefe

     

≥ 115

-

-

≤ 10

≤ 100

≥ 115

≥ 175

0

≤ 25

≤ 30

≤ 100

≥ 115

≥ 240

≤ 15

≤ 25

≤ 30

≤ 150

≥ 115

≥ 300

≤ 20

≤ 30

≤ 30

≤ 200

≥ 115

≥ 365

≤ 20

≤ 30

≤ 30

≤ 200

≥ 115

Wanddicke

Vertikale Schlitze und Aussparungen

 

Schlitzbreite5)

Restwanddicke

Mindestabstand

mm

   

von Öffnungen

untereinander

≥ 115

-

-

≥ 2 fache Schlitzbreite bzw. ≥ 240

≥ Schlitzbreite

≥ 175

≤ 260

≥ 115

≥ 240

≤ 385

≥ 115

≥ 300

≤ 385

≥ 175

≥ 365

≤ 385

≥ 240

 

Tabellenerläuterungen

  1. Horizontale und schräge Schlitze sind nur zulässig in einem Bereich ≤ 0,4 m ober- oder unterhalb der Rohdecke sowie jeweils an einer Wandseite. Sie sind nicht zulässig bei Langlochziegeln.
  2. Mindestabstand in Längsrichtung von Öffnungen 490 mm, vom nächsten Horizontalschlitz zweifache Schlitzlänge.
  3. Die Tiefe darf um 10 mm erhöht werden, wenn Werkzeuge verwendet werden, mit denen die Tiefe genau eingehalten werden kann. Bei Verwendung solcher Werkzeuge dürfen auch in Wänden ≥ 240 mm gegenüberliegende Schlitze mit jeweils 10 mm Tiefe ausgeführt werden.
  4. Schlitze, die bis maximal 1 m über den Fußboden reichen, dürfen bei Wanddicken ≥ 240 mm bis 80 mm Tiefe und 120 mm Breite ausgeführt werden.
  5. Die Gesamtbreite von Schlitzen nach Spalte 5 (Tab.1) und Spalte 2 (Tab.2) darf je 2 m Wandlänge die Maße in Spalte 7 nicht überschreiten. Bei geringeren Wandlängen als 2 m sind die werte in Spalte 7 proportional zur Wandlänge zu verringern.