Außenwandkonstruktionen

Aufbau verschiedenartiger Wände mit KLB-Mauerwerk

Wände werden je nach den an sie gestellten Anforderungen als ein- oder zweischaliges  Mauerwerk hergestellt. Einschaliges Mauerwerk besteht aus einer einzigen Mauerwerksschale, die verputzt oder unverputzt sein kann. Zweischaliges Mauerwerk besteht aus zwei Mauerwerksschalen, die entweder durch eine Schalenfuge über den gesamten Mauerwerksabschnitt verbunden sind, oder durch eine Luftschicht, mit oder ohne zusätzliche Dämmschicht getrennt sind.

  • einschalig
  • zweischalig
  • Drahtanker
  • Auflagerung und Abfangung

beidseitig verputztes Mauerwerk

aus KLB-Steinen ist stets Einsteinmauerwerk. Die gesamte Wanddicke ist gleichmäßig tragfähig. Auch für die Wärme- und Schalldämmung ist der gesamte Mauerwerksquerschnitt wirksam. Für verputzte Außenwände ist eine Mindestdicke von 17,5 cm notwendig.

Sichtmauerwerk

 

muss aus Gründen der Schlagregensicherheit bei Wohngebäuden aus mindestens zwei Steinreihen je Schicht bestehen, die durch eine vollfugige Längsfuge von ≥ 2 cm getrennt sind. Die Verwendung von KLB-Wandbaustoffen für Außen-Sichtmauerwerk ist nicht üblich. Die der Witterung ausgesetzten Wandflächen sind mit einem wasserabweisenden Farb- oder farblosen Silikonanstrich zu versehen. Innen-Sichtmauerwerk, z. B. in Treppenhäusern sollte auf einer Wandseite aus Schallschutzgründen mindestens gespachtelt oder geputzt sein.

Einschaliges KLB-Mauerwerk verputzt
Sichtmauerwerk (unverputztes Mauerwerk)

Mauerwerk mit Schalenfuge

Mauerwerk mit Luftschicht

besteht aus einer äußeren Verblendmauerschale, die unmittelbar mit der inneren tragenden Mauerwerksschale verbunden ist. Die Schalenfuge muss ≥ 2 cm sein und wirkt somit sperrend gegen Schlagregen. Es empfiehlt sich die äußere Seite der tragenden Schale vor dem Aufmauern der Verblendschale zu verputzen, oder beide Schalen gleichzeitig hochzumauern und die Schalenfuge schichtenweise mit fließfähigem Mörtel zu vergießen. Beide Schalen müssen zusätzlich mit Drahtankern verbunden werden. Achtung, bei verschiedenen Materialien und unterschiedlichen Wärmeleitfähigkeiten führen Spannungen zu Bauschäden. Aus bauphysikalischer Sicht (Wärme- und Schallschutz) kann KLB-Mauerwerk ohne Probleme monolithisch, d.h. einschalig mit beidseitigem Putz erstellt werden. Die Erstellung von zweischaligem Mauerwerk ist oftmals regional- und landschaftsbedingt, weil man aus Witterungsgründen die Fassade nicht verputzt sondern verblendet.

hat bei richtiger Ausführung sehr gute bauphysikalische Eigenschaften. Schlagregen wird durch die äußere Schale sicher von der inneren ferngehalten. Unterschiedliche Materialspannungen führen zu keinen Problemen. Der Luftzwischenraum muss mit der Außenluft durch Be- und Entlüftungsöffnungen Verbindung haben (unten Lüftungssteine, oben offene Stoßfugen), damit eine ständige Durchlüftung den Abtransport von Wasserdampf gewährleistet. Die Luftschicht muss ≥ 60  < 150 mm dick ausgeführt werden. Die äußere Schale muss sehr sorgfältig gemauert werden, damit kein Mörtel in die Luftschicht fällt. Beide Schalen müssen durch Drahtanker verbunden werden. Der Drahtanker ist entsprechend den Vorschriften mit Tropfscheibe einzubauen.

 

 

 

 

Mauerwerk mit Luftschicht und Dämm.

Mauerwerk mit Kerndämmung

wird wie zweischaliges Mauerwerk mit Luftschicht verarbeitet. Die Luftschicht muss jedoch hier nur ≥ 4 cm dick sein. Da der Gesamtabstand zwischen beiden Mauerwerksschalen im Allgemeinen nur 15 cm betragen darf ist die Dämmstoffdicke auf 11 cm begrenzt. Der Drahtanker ist in gleicher Weise einzubauen. Neben der Tropfscheibe sollte er, insbesondere bei Faserdämmstoffen Materialklemmteller haben. Der Luftzwischenraum muss mit der Außenluft Verbindung haben, damit eine ständige Durchlüftung den Abtransport von Wasserdampf gewährleistet.

besteht aus einer inneren, tragenden und einer äußeren nichttragenden Mauerwerksschale zwischen die ohne Luftzwischenraum bis zu 15 cm Dämmmaterial eingebaut wird. Als Dämmmaterial eignen sich neben plattenförmigen Dämmstoffen insbesonders geeignete und zugelassene Schüttungen. Die Dämmschicht ist im Gegensatz zu zweischaligem Mauerwerk mit Luftschicht einer höheren Feuchtebeanspruchung ausgesetzt. Beide Schalen müssen durch Drahtanker verbunden werden. Unten sind Entwässerungsöffnungen einzuplanen, damit ein möglicher Feuchtigkeitsanfall abgeführt werden kann.

Drahtanker

Anordnung der erforderlichen Drahtanker und Einbauvorschrift

Bei allen zweischaligen Konstruktionen ist die Außenschale erst durch die Verbindung beider Schalen mittels Drahtankern (Anzahl und Stück/m² gemäß DIN 1053-1) aus nicht rostendem Stahl standsicher. Bei 5 Ankern pro m² sollte der vertikale Abstand der Drahtanker ≤ 50 cm, der waagerechte Abstand ≤ 75 cm betragen.

An allen freien Rändern (Fenster- und Türöffnungen, Gebäudeecken, entlang von Dehnungsfugen und am oberen Abschluss der Verblendschale) sind zusätzlich mindestens 3 Anker je lfdm Randlänge einzusetzen.

Werden die Drahtanker in Leichtmörtel eingebettet, ist dafür LM 36 erforderlich. Bei LM 21 ist eine andere Verankerungsart zu wählen.

Bei anderen Verankerungsarten ist ein Prüfzeugnis zum Nachweis der aufnehmbaren Kräfte und Verformungen erforderlich.

Die Anker werden beim Aufmauern der tragenden Hintermauerschale eingelegt. Bei nachträglichem Einbau, wie z. B. beim KLB-Trocken- und KLB-Plansteinmauerwerk können Drahtanker eingedübelt werden. Hierfür sind zugelassene Dübel zu verwenden.

Auflagerung und Abfangung

Abfangung der Außenschale
Auflagerung der Außenschale

Nach DIN 1053-1 muss die Verblendschale, die auch als verputzte Vormauerschale ausgeführt werden kann, über ihre gesamte Länge vollflächig und sicher aufgelagert werden. Diese Auflagerung geschieht sinnvoller Weise bereits auf dem Fundament oder der Kelleraußenwand. Am Fußpunkt der Luftschicht zwischen Innen- und Verblendschale sind die Innenschale bzw. die angrenzende Geschossdecke gegen Feuchtigkeit zu schützen. Das gilt auch bei Fenster- und Türstürzen sowie im Bereich von Sohlbänken.

  • Bei unterbrochener Auflagerung, z. B. auf Konsolen, müssen in der Auffangebene alle Steine beidseitig aufgelagert sein. Die Mindestdicke der Außenschale beträgt 90 mm.
  • Außenschalen von 115 mm Dicke sollen in Höhenabständen von etwa 12 m abgefangen werden. Sie dürfen bis zu 25 mm über ihr Auflager vorstehen.
  • Außenschalen < 115 mm Dicke dürfen nicht höher als 20 m über Gelände geführt werden und sind in Höhenabständen von etwa 6 m abzufangen.

Die Industrie liefert verschiedene vorgefertigte Abfangkonstruktionen wie z. B.

  • Einzelkonsolen für die Abfangung von Fertigteilstürzen, geschlossenen Wandflächen,
  • Eckkonsolen für die Abfangung von Pfeilern und Außenecken,
  • Konsolwinkel für die Abfangung über Öffnungen, Dehnfugen.

 

Im Regelfall sollten sie aus nicht rostendem Stahl hergestellt sein. Abfangkonstruktionen werden vorzugsweise an den Decken oder Stürzen befestigt. Die Verschraubung sollte mit Schwerlastdübeln erfolgen. Es ist darauf zu achten, dass die Hinterlüftung der Verblendschale nicht wesentlich behindert oder gar unterbrochen wird. Unterhalb von Zwischenabfangungen muss die Verblendschale genügend Ausdehnungsspielraum haben, damit es bei Temperaturdehnungen nicht zu Behinderungen und Materialabplatzungen kommt.

Die Abfangungen sind so zu wählen, dass sie von außen nicht sichtbar sind, so z. B. durch Fugenausbildung. Über Tür- und Fensteröffnungen ist das dann möglich, wenn die Steine des scheitrechten Bogens mit dem Konsolwinkel verschraubt werden.

In der Außenschale müssen vertikale Dehnungsfugen (insbesondere an den Gebäudeecken) angeordnet werden. Ihre Abstände richten sich nach der thermischen (klimatischen) Beanspruchung und der Art und Farbe des Verblendbaustoffs. Bei Verblendungen über mehrere Geschosse und entsprechender Anzahl von Öffnungen sind darüber hinaus auch die unterschiedlichen Verformungen beider Schalen zu beachten. Dehnungsfugen sind mit geeignetem Material dauerhaft dicht zu schließen.