Herstellung von KLB-RATIOWALL

 

Von einem Plus an Gestaltungsfreiheit und Zeitersparnis profitieren Planer und Bauträger bei der Herstellung: Zunächst werden die Bau- und Versetzpläne entsprechend der bauphysikalischen Anforderungen elektronisch gezeichnet und anschließend an die Mauermaschine übertragen. Dabei erfassen die heutigen Zeichenprogramme die richtigen Abmaße sowie normgerechten Steinabmessungen und setzen selbst die vorgegebenen Überbindemaße korrekt um. Durch die vollautomatisierte Produktion werden dann, entsprechend der maßgenauen, elektronischen Vorplanung, die Leichtbeton- oder Beton-Planblöcke bzw. -Planelemente zu den gewünschten Wandtafeln verbaut. Dabei eröffnen sich für die Wohnraumgestaltung vielfältige Möglichkeiten, etwa durch die Anordnung von Tür- und Fensteröffnungen, Durchgängen und verschiedenen Ecken sowie Zuschnitten.

Für die Herstellung von RATIOWALL-Mauertafeln gelten die Bestimmungen der Norm DIN 1053-4 bzw. die speziellen Zulassungs-Vorgaben, die nachfolgend aufgeführt sind. Die Mauertafeln werden im Werk stehend hergestellt. Dazu sind die entsprechenden Steine und Schnitte neben dem „Mauerroboter“ so zu lagern, dass dieser die Steine ungehindert greifen und in den vorher aufgetragenen Dünnbettmörtel versetzen kann. Dabei darf das Mauerwerk ohne Bewehrung ausgeführt werden. Weitere Bedingungen müssen jedoch wie folgt erfüllt sein:

  • Für jede Mauertafel sind die exakten Planungsunterlagen entsprechend des vorhabenbezogenen Element- und Versetzplans mit Angabe der Lage der Aufhängepunkte vorzuhalten.
  • Länge und Breite der Mauertafeln müssen den zuvor beschriebenen Tabellen entsprechen.
  • Die Dicke der Mauertafel muss der jeweiligen Steinbreite entsprechen.
  • Die Mindestlänge von 1.250 mm darf nur bei Pfeilern und Passstücken unterschritten werden.
  • Zum Schutz der Kanten im Fußbereich sind Kantenschutzwinkel anzubringen (siehe Zubehör). Art und Abmessungen der Winkel sind für jeden Einzelfall in Abhängigkeit vom Gewicht der Tafeln und den im Lasteinleitungsbereich des Bauteils aufnehmbaren Beanspruchungen zu ermitteln und festzulegen.
  • Das Transportsystem ist entsprechend der nachfolgenden Angaben einzubauen. Als vertikal angeordnete Hebebänder müssen Flachstahlbänder SIGNODE Magnus mit den Abmessungen 31,75 mm x 0,79 PW USLM sowie einer Zugbruchlast ≥ 24,9 kN und einer Zugbruchdehnung von ≥ 7 % verwendet werden.
  • In halber Steinhöhe der untersten Schicht darf als horizontale Umreifung alternativ zu einem Flachstahlband ein Kunststoffband des Typs SIGNODE Tenax 2625 (32 x 1,27) mit einer Zugbruchlast ≥ 17,0 kN und einer Zugbruchdehnung von 10 bis 15 % angeordnet werden. Alternativ dürfen auch Bänder mit mindestens der gleichen Breite, Zugbruchlast und Zugbruchdehnung verwendet werden.
  • Für die Ermittlung der zulässigen Anhängelasten der Hebebänder einschließlich zugehörigem Kantenschutz gilt der DGUV-Grundsatz 301-003, Abschnitt 4.
  • Der erforderliche Abstand der Aufhängungen ist für jeden Einzelfall in Abhängigkeit zur Tragkraft der Bänder sowie zum Gewicht der Mauertafeln, zu den im Lasteinleitungsbereich aufnehmbaren Beanspruchungen und der aufgebrachten Vorspannkraft vom Hersteller zu ermitteln und festzulegen. Folgende Abstände dürfen jedoch nicht unter- bzw. überschritten werden:
    • Abstand der Hebebänder vom Rand: mindestens 100 mm und höchstens 250 mm
    • Abstand der Hebebänder untereinander: höchstens 1.250 mm.
  • Zusätzlich zum horizontalen Sicherungsband in halber Höhe der untersten Steinlage ist am Stirnende der Mauertafeln zum Schutz der Kanten ein Stirnbrett vorzusehen.
  • Auf dem Wandkopf wird eine Kopf-Traverse zum Anschlagen an die Krantraverse angeordnet. Die Enden der Kopf-Traverse müssen die außen liegenden Hebebänder um mindestens 100 mm überragen. Dabei müssen die vertikal angeordneten Hebebänder die Mauertafeln mit Kopf-Traverse vollständig umschließen.