Umwelt-Produktdeklaration

 

Ökolabels und Nachhaltigkeitssiegel gibt es viele, da sie sich gut für das Marketing einsetzen lassen. Die Typ III-Umweltkennzeichen oder Umwelt-Produktdeklarationen (EPDs), wie sie geläufiger genannt werden, heben sich davon ab: Die Datenanalyse bei der EPD-Erstellung ermöglicht es, Hotspots an Ressourceneinsätzen, Emissionen oder Abfallmengen auszumachen. Hersteller - wie KLB-Klimaleichtblock - nehmen das zum Anlass, ihre Produkte und Prozesse ökologisch vorteilhafter zu gestalten. So werden nicht nur die Gebäude durch die Wahl der richtigen Produkte nachhaltiger, sondern auch das einzelne eingesetzte Produkt wird verbessert. Basis für EPDs sind die zuvor umfassend erhobenen Ökobilanzdaten. Umweltwirkungen werden so transparent gemacht und neutral dargestellt. Die enthaltenen Informationen in der EPD müssen sich dabei nicht auf die Ökobilanz beschränken. Zusätzliche technische Informationen können ebenfalls enthalten sein, im Falle von Mauersteinen aus Leichtbeton beispielsweise zu deren herausragender Dämmleistung.

 

Der bedeutendste EPD-Programmbetreiber in Deutschland ist das Institut Bauen und Umwelt e.V. (IBU). Aus dessen Programmanleitung ergeben sich beispielhaft folgende Schritte bis zur fertigen EPD:

  • Grundlage einer EPD sind die Produktkategorie-Regeln (PCR). Die für alle Produktgruppen einheitlich geltenden Anforderungen und grundsätzlichen Inhalte der EPD aus PCR Teil A werden in Teil B um produktgruppenspezifische Anforderungen und eventuelle Erläuterungen ergänzt. Der Gesamtentwurf wird dem Sachverständigenrat (SVR) vorgelegt, der ihn auf Normenkonformität, Konsistenz zwischen den Produktgruppen, Vollständigkeit und Angemessenheit prüft, ggf. anpasst und anschließend zulässt.
  • Auf Basis der PCR Teile A und B erstellen Bauprodukthersteller, wie KLB-Klimaleichtblock, die vorläufige EPD für ihr Produkt. Dazu tragen sie alle geforderten Daten in das Online-Datenbanksystem des IBU ein. Für eine „Kern-EPD“ nach DIN EN 15804 sind mindestens die Ökobilanzdaten erforderlich. Eine IBU-EPD“ fordert darüber hinaus noch technische Informationen zum Produkt, Interpretationen der Ökobilanz und ggf. weitere Nachweise. Beispielhaft ist dies anhand der EPD des gefüllten Leichtbeton-Mauersteines „KLB-Kalopor" sichtbar.
  • Für die abschließende Prüfung weist das IBU der EPD einen unabhängigen Verifizierer zu. Die Verifizierung erfolgt auf Grundlage der ISO 14025 und DIN EN 15804. Im Anschluss an den Verifizierungsbericht veröffentlicht das IBU die EPD auf seiner Internetseite. Die Gültigkeit der EPD beträgt im Regelfall fünf Jahre.

Aufgebaut ist eine EPD in Modulen, die sich an den Lebenszyklen des Produktes orientieren: Herstellung (A1-3), Errichtung (A4-5), Nutzung (B1-7) sowie Entsorgung (C1-4). Diese Standardmodule können um ein Informationsmodul (D) ergänzt werden, welches zusätzliche Informationen zur Berechnung der Umweltqualität enthält, die außerhalb des Lebenszyklus liegen. Hierzu zählt zum Beispiel das Wiederverwendungs- und Recyclingpotenzial. Nicht jede EPD muss hierbei alle Module umfassen. Minimum sind jedoch die Module A1-3. Man spricht dann von einer „cradle to gate“-Analyse. „Cradle to grave“ beschreibt demgegenüber alle Phasen A1-C4.

KLB-Klimaleichtblock hat bereits frühzeitig damit begonnen, EPDs auf Basis umfassender Ökobilanzen bereitzustellen. Deshalb verfügt das Unternehmen aktuell als einziger Leichtbeton-Hersteller in Deutschland über belastbare Nachweise für die nachhaltige Qualität seiner Hochleistungs-Mauersteine mit integrierter Dämmung. Für nichtgefüllte Leichtbetonsteine bietet der Bundesverband Leichtbeton bereits seit Jahren entsprechende Verbands-EPDs an.

 

Vorteile von EPDs

  • Grundlage einer EPD sind die Produktkategorie-Regeln (PCR). Die für alle Produktgruppen einheitlich geltenden Anforderungen und grundsätzlichen Inhalte der EPD aus PCR Teil A werden in Teil B um produktgruppenspezifische Anforderungen und eventuelle Erläuterungen ergänzt. Der Gesamtentwurf wird dem Sachverständigenrat (SVR) vorgelegt, der ihn auf Normenkonformität, Konsistenz zwischen den Produktgruppen, Vollständigkeit und Angemessenheit prüft, ggf. anpasst und anschließend zulässt.
  • Auf Basis der PCR Teile A und B erstellen Bauprodukthersteller, wie KLB-Klimaleichtblock, die vorläufige EPD für ihr Produkt. Dazu tragen sie alle geforderten Daten in das Online-Datenbanksystem des IBU ein. Für eine „Kern-EPD“ nach DIN EN 15804 sind mindestens die Ökobilanzdaten erforderlich. Eine „IBU-EPD“ fordert darüber hinaus noch technische Informationen zum Produkt, Interpretationen der Ökobilanz und ggf. weitere Nachweise. Beispielhaft ist dies anhand der EPD des gefüllten Leichtbeton-Mauersteines „KLB-Kalopor“ sichtbar.
  • Für die abschließende Prüfung weist das IBU der EPD einen unabhängigen Verifizierer zu. Die Verifizierung erfolgt auf Grundlage der ISO 14025 und DIN EN 15804. Im Anschluss an den Verifizierungsbericht veröffentlicht das IBU die EPD auf seiner Internetseite. Die Gültigkeit der EPD beträgt im Regelfall fünf Jahre.

 

EPDs nach EN 15804 sind keine vergleichenden Aussagen. Sie enthalten auch keine Bewertungen. Denn Bauprodukte und Baustoffe sind keine Endprodukte: Sie entwickeln ihre Umweltwirkung erst am oder im Gebäude. Folglich ist ein Vergleich ihrer umweltrelevanten Merkmale auch erst im Gebäudekontext sinnvoll. Um diese Vergleichbarkeit herstellen zu können, haben sich vielerlei nationale und internationale Gebäudezertifizierungssysteme etabliert, die häufig auf Ökobilanzen und EPDs aufbauen. Die vorliegenden EPDs von KLB- Klimaleichtblock sind beispielsweise kompatibel mit den bekannten Systemen, wie DGNB, BNB, LEED und BREEAM, die im Kapitel Systeme der Gebäudezertifizierung" erläutert werden.