Maßordnung

Wichtige Fachbegriffe und Maße zum Nachschlagen

Der Maßordnung im Hochbau gemäß DIN 4172 liegt das Maß 12,5 cm (oktametrisches Maß basierend auf 1/8-Meter = 0,125 m) zugrunde. Die Baurichtmaße sind (bis auf wenige planerische Ausnahmen) daher geradzahlige Vielfache von 12,5 cm.

 

Die Maßbegriffe sind:

  • Baurichtmaße: Maße von Bauteilen einschließlich ihrer Fugen
  • Nennmaße: Maße, die die Bauteile haben sollten
  • Größtmaß: größtes zulässiges Maß
  • Kleinstmaß: kleinstes zulässiges Maß
  • Maßtoleranz: Differenz zwischen Größtmaß und Kleinstmaß
Kleinmauerwerk mit Stoßfugenvermörtelung
Kleinmauerwerk ohne Stoßfugenvermörtelung

 

Für die Vermaßung von Mauerwerk gelten die folgenden Ansätze.

 

Baurichtmaß

Nennmaß

Außenmaß

n × 12,5 cm

n × 12,5 cm – 1 cm

Öffnungsmaß

n × 12,5 cm

n × 12,5 cm + 1 cm

Vorsprungmaß

n × 12,5 cm

n × 12,5 cm

 

Für die Steinhöhen gilt ebenfalls das oktametrische System, obwohl heute ein Schichtmaß von 25 cm (4 Schichten ein Meter) angewendet wird. Steine mit anderen Höhen ergeben inklusive des Lagerfugenmörtels dieses Maß. Bei Bauteilen ohne vermörtelte Fugen sind die Nennmaße gleich den Baurichtmaßen. Bei KLB-Plansteinmauerwerk sind die Steinhöhen angepasst.

Richtmaß kleiner Vollsteine (2 DF)
Richtmaß von KLB-Vollblöcke (10 DF)
Richtmaß eines KLB-Vollsteines (8 DF)
Richtmaß von Wänden und Pfeilern (ebene Stoßfugen)
Richtmaß eines KLB-Vollblock (20 DF)
Richtmaß von Wänden und Pfeilern (Vollverzahnung)