Lagerung, Transport und Montage
Für einen sicheren Transport der Leichtbeton-Mauertafeln auf die Baustelle, sind in der Zulassung zwei verschiedene Transportsysteme beschrieben.
- System mit Kopf-Traversen
- System mit Kopfformteilen
Generell gilt, dass die Mauertafeln nur stehend gelagert und transportiert werden dürfen. Dabei sind die vorgefertigten Mauertafeln so anzuhängen, dass jeder Haken der Krantraverse in die Anschlagpunkte der Kopftraverse eingehängt ist. Alle Aufhängevorrichtungen sollten entsprechend genutzt und sichernd an einer Ausgleichstraverse befestigt werden. So beugt das gleichmäßige Anheben der Bauteile auch Beschädigungen vor. Beim Transport ist eine Teilauflagerung des Fertigbauteils unzulässig. Der Transport auf die Baustelle erfolgt in der Regel mit einem Tieflader. Freie Zufahrtwege müssen daher gewährleistet sein.
Hinweise zur Montage von KLB-RATIOWALL
Für die Bauausführung notwendige Angaben müssen in einer Montageanleitung bzw. in einem Versetzplan enthalten und dort – soweit erforderlich – erläutert sein. Hierzu gehören unter anderem Angaben des Herstellers bzw. des Montagebetriebes über den Montagevorgang, die Montagereihenfolge, die Tragfähigkeit der einzusetzenden Hebewerkzeuge sowie zur Art, Anzahl und erforderlichen Tragfähigkeit von Montageabstützungen und Hilfskonstruktionen während des Montagezustandes.
Eine Aufhängevorrichtung hilft den Facharbeitskräften beim Versetzen der Mauertafeln. Benötigt werden etwa drei Personen, die das Versetzen langsam und ohne ruckartige Bewegungen durchführen und die Wandtafeln stets in einer waagerechten Position halten. Wurden die Wandtafeln vollflächig im Mörtelbett abgesetzt, erfolgt die lotrechte Ausrichtung durch verstellbare Montagestützen. Es empfiehlt sich, an mindestens zwei Stellen Schrägstützen anzubringen. Seitliche Verbindungen, Ringbalken oder Deckenauflager können zusätzliche Standsicherheit gewährleisten.
Die Mauertafeln werden untereinander durch stumpfen Stoß verbunden. Dabei dient die Fuge dazu, mögliche Herstellungs- oder Montagetoleranzen auszugleichen und muss in jedem Fall voll vermörtelt werden. Die Festigkeit des Fugenmörtels sollte dabei 5 N/mm2 nicht unterschreiten. Hier liegt die Regelfugenbreite aF bei 30 Millimetern zu- oder abzüglich von jeweils +/- 5 Millimetern Fugen- und Montagetoleranz. Weitere Anforderungen an die Fugenkonstruktion hängen von der Beanspruchung ab.
Angaben zur Regelfugenbreite:
Regelfugenbreite aF (Nennmaß); aF = 30 mm
Fugentoleranz FT =± 5m
Montagetoleranz MT =± 5mm
aF – FT – MT = min aF = 20mm
aF + FT + MT = max aF = 40 mm
Neben den berufsgenossenschaftlichen Regelwerken (DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“; DGUV Grundsatz 301-003 „Prüfung und Beurteilung der Transport- und Montagesicherheit von Fertigbauteilen aus Mauerwerk“, DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“, Kapitel 2.8) sind die einschlägigen Regeln, z. B. die Norm DIN EN 13155 „Krane – Sicherheit – Lose Lastaufnahmemittel“ und DIN 1053-4 zu beachten.