KLB-Kellermauerwerk und Abdichtungen

Damit sie immer einen trockenen Keller haben

Untere und obere Abdichtung eines unterkellerten Gebäudes

Beim Einsatz von KLB-Wandbaustoffen im Kellerbereich werden alle Forderungen der DIN 1053-1 problemlos erfüllt. Die Mindestwanddicke bei Kelleraußenwänden beträgt 240 mm, bei KLB-Trockenmauerwerk 300 mm. Die Stoßfugen der KLB-Steine bleiben auch bei Kellermauerwerk unvermörtelt.

Wegen der hohen zulässigen Spannungen eignet sich KLB-Plansteinmauerwerk in besonderem Maße für die Herstellung hoch belasteter Kelleraußenwände. Bei Kelleraußenwänden mit geringer Auflast aber hoher Erdanschüttung, z. B. im Bereich von Terrassen, kann bei entsprechendem Nachweis ein Ringbalken aus KLB-U-Steinen in halber Wandhöhe für die Lastaufnahme sinnvoll sein.

 

Die raue Oberfläche der KLB-Steine ist ein idealer Haftgrund für feuchtigkeitssperrende Maßnahmen. Für die vertikale und horizontale Abdichtung des Kellermauerwerks ist DIN 18 195 maßgebend. Alle erdberührten Wandflächen sind gegen Feuchtigkeit abzudichten. Die Abdichtung muss unten bis zum Fundamentansatz und oben bis zur horizontalen Abdichtung geführt werden.

Zum Schutz der vertikalen Isolierung vor Beschädigung beim Anschütten des Erdreichs sollte eine Bautenschutzmatte angeordnet werden. Das Erdreich darf erst dann angeschüttet werden, wenn die erforderliche Wandauflast vorhanden ist.

Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit - nicht unterkellerte Gebäude

Nichtunterkellerte Gebäude werden durch waagerechte Abdichtungen in den Außen- und Innenwänden gegen aufsteigende Feuchtigkeit geschützt. In Außenwänden liegt die Horizontalsperre etwa 30 cm über dem Gelände. Alle vom Erdreich berührten Außenflächen müssen gegen Feuchtigkeit abgedichtet werden. Auch die Bodenplatte muss abgedichtet werden, sofern sie nicht einen belüfteten Zwischenraum zum Erdboden besitzt. Werden die Erdreich grenzenden Räume nicht zu Wohnzwecken genutzt, kann anstelle der Abdichtung eine kapillarbrechende Schüttung z. B. aus grobkörnigem Kies von ≥ 15 cm Dicke gegen das Heranführen von Feuchtigkeit schützen.

Abdichtung von KLB-Mauerwerk eines nichtunterkellerten Gebäudes, mit vollflächiger horizontaler Abdichtung, zum bewohnen geeignet
Abdichtung von KLB-Mauerwerk eines nichtunterkellerten Gebäudes, mit kapillarbrechender Schüttung, zum bewohnen nicht geeignet
Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit - unterkellerte Gebäude

Gemauerte Kelleraußenwände erhalten mindestens zwei waagerechte Abdichtungen. Die untere Abdichtung verläuft etwa 10 cm über dem Kellerboden, die obere Abdichtung ist etwa 30 cm über dem Gelände anzuordnen. Bei Innenwänden kann die obere Abdichtung entfallen. Die Kellerdecke muss mit ihrer Unterseite ≥ 5 cm über der oberen Horizontalsperre liegen. Liegt die Kellerdecke, z. B. bei Hanglagen, tiefer, so wird eine dritte waagerechte Abdichtung erforderlich.

Alle vom Erdreich berührten Außenflächen müssen gegen Feuchtigkeit abgedichtet werden. Der Kellerboden ist wie bei nichtunterkellerten Gebäuden abzudichten. Bei Untergeschoßwänden empfiehlt sich zusätzlich zu den Abdichtungen eine Ringdrainage.

Für die waagerechten Abdichtungen in den Wänden finden Bitumendach- und Dichtbahnen oder Kunststoffdichtungsbahnen Verwendung. Die Abdichtungen müssen aus mindestens einer Lage bestehen und dürfen nicht aufgeklebt werden. An Stößen müssen die Bahnen mindestens 20 cm überlappen. Unebenheiten sind mit Mörtel auszugleichen.

Für die senkrechten Abdichtungen der Außenwandflächen kommen vor allem deckende Anstrichmittel, Spachtelmassen oder Asphaltmastix zur Anwendung. Mauerwerksflächen müssen zur Aufnahme von Abdichtungen vollfugig und bündig vermauert sein. Falls erforderlich müssen die Flächen mit Mörtel geebnet oder verputzt werden. Bei unvermörtelten Stoßfugen mit Vollverzahnung ist, je nach Abdichtungsmittel, eine vollflächige Abspachtelung der Außenwandfläche mit Mörtel sinnvoll. Für die Abdichtung der Fußbodenflächen werden Bitumenbahnen, Kunststoffdichtungsbahnen oder Asphaltmastix eingesetzt.

Gebäude werden gegen nichtdrückendes Wasser, so z. B. Niederschlags-, Sicker- oder Brauchwasser, das keinen Druck auf die Abdichtung ausübt, mit Bitumenwerkstoffen, Kunststoffdichtungsbahnen oder Metallbändern abgedichtet. Zur Abdichtung gegen drückendes Wasser, z. B. Hang- oder Grundwasser, ist eine geschlossene Wanne aus Beton auszubilden.

Das Merkblatt „Abdichtung von erdberührtem Mauerwerk" der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerksbau, gibt Ausführungshinweise über die Abdichtung von Mauerwerk, speziell im Kellerbereich. Beschrieben werden die Dichtverfahren: Dichtschlämmen, Bitumendichtmassen und Bahnenabdichtungen. Das 24-seitige Merkblatt kann unter www.dgfm.de kostenlos als .pdf heruntergeladen werden.

Abdichtung von KLB-Mauerwerk eines unterkellerten Gebäudes mit Fundamentplatte und Verbundestricht
Abdichtung von KLB-Mauerwerk eines unterkellerten Gebäudes mit Fundamentplatte und schwimmendem Estrich
Schematische Darstellung der waagerechten Abdichtung bei Hanglage
Abdichtung eines Kriechkellers