Lexikon für das Schornsteinfegerhandwerk
Alles über Schornsteine und Abgasanlagen
Hinweis:
Die Wiedergabe der Rechtsvorschriften kann unterschiedlich interpretiert werden, aus diesem Grunde sind zu den Passagen immer die behördlichen Verwaltungsvorschriften und Kommentare hinzuzuziehen. Weiterhin möchten wir sie darauf aufmerksam machen, dass wir stets bemüht sind die aktuellsten Rechtsvorschriften zu zitieren. Eine Gewähr hierfür übernehmen wir nicht.
"Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen)"
(gemäß Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV-))
Abbrand ist die Abnahme der Brennstoffmenge während der Verbrennung.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
Abgas ist das den Abgasstutzen der Feuerstätte verlassende Verbrennungsgas.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
Die Abgas-Absperrvorrichtung ist eine thermisch gesteuerte oder mechanisch betätigte Abgasklappe im Abgasweg, die bei Betrieb der Gasfeuerstätten geöffnet, sonst aber geschlossen ist.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Die Abgas-Drosselvorrichtung ist eine im Verbindungsstück oder Abgasstutzen angeordnete Einrichtung, die den Strömungswiderstand des Abgasweges erhöht.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Die Abgasanlage ist eine Einrichtung zum Abführen der Abgase von Gasfeuerstätten ins Freie. Sie besteht z. B. aus:
- em Verbindungsstück (Abgasrohr) und Schornstein oder
- einer Abgasleitung und ggf. dem zugehörigen hinterlüfteten Schacht.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Anlagen, wie Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück oder Luft-Abgas-System für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten zu den Abgasanlagen zählen auch Anlagen zur Abführung der Ab- oder Verbrennungsgase ortsfester Verbrennungsmotoren, so-weit sie der Beheizung oder Warmwasserversorgung von Gebäuden dienen.
(gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung Nordrhein-Westfalen vom 29. März 1999)
Das abgasführende Rohr ist ein Bauteil, das die Abgase von Feuerstätten über die Schornsteinmündung ins Freie fördert.
(gemäß DIN 4133)
Leitung zur Abführung der Abgase von Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe ins Freie.
(gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung Nordrhein-Westfalen vom 29. März 1999)
Die Abgasleitung ist eine Leitung, in der Abgas unter Unterdruck oder unter Überdruck abgeführt wird.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Die Abgasüberwachungseinrichtung (AÜE) wird nach europäischen Normen mit "BS" (blocked safety) gekennzeichnet und ist ein zu einer Gasfeuerstätte gehörendes Bau-teil, das bei Abgasaustritt aus der Strömungssicherung die Gaszufuhr selbsttätig abschaltet.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Abgasventilatoren sind Ventilatoren einschließlich der erforderlichen Anschlüsse, die dazu beitragen, dass die notwendigen Förderdrücke zur Verfügung stehen und der Widerstandsdruck des Schornsteins überwunden wird.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
Die Differenz zwischen dem Wärmeinhalt des Abgases und der Verbrennungsluft, bezogen auf den Heizwert des Brennstoffes.
(gemäß Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)
Strömungsstrecken der Abgase vom Brenner bis zum Eintritt in den Schornstein bei gemischter Belegung, die Abgasleitung oder das Luft-Abgas-System.
(gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung Nordrhein-Westfalen vom 29. März 1999)
Ein Schornstein ist abgespannt, wenn sein Tragrohr in mindestens einer Höhenlage durch Zugglieder gehalten wird.
(gemäß DIN 4133)
Ein Schornstein ist abgestützt, wenn sein Tragrohr an mindestens einer Stelle an einem Gebäude oder an einer anderen Tragkonstruktion abgestützt ist.
(gemäß DIN 4133)
Die Abluft ist die gesamte aus dem Aufstellraum abströmende Luft.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Die Absauganlage ist eine Einrichtung zur mechanischen Abführung der Abgase. Dabei ist
- das Absaugrohr das Rohr zwischen Gasfeuerstätte und Ventilator,
- der Ventilator der Teil der Anlage, der die Abgase mechanisch abführt, und
- das Ausblasrohr das Rohr hinter dem Ventilator.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Absperrvorrichtungen sind Bauteile in Verbindungsstücken oder in Abgasstutzen von Feuerstätten oder - bei offenen Kaminen - in deren Rauchsammlern zum Absperren des Abgasweges während der Stillstandszeit der Feuerungseinrichtung bzw.- während der Zeit, in der ein offener Kamin außer Betrieb ist.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
Anheizeinrichtungen (Klappen oder Schieber) sind Einrichtungen, die bei der Offenstellung den Weg des Heizgases verkürzen.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
Arbeitsplätze im Sinne der Sicherheitsregeln für Schornsteinfegerarbeiten sind Bereiche, in denen sich Beschäftigte bei Schornsteinfegerarbeiten aufhalten. Arbeitsplätze können Gänge, Laufstege, Treppen, Leitern, Dächer ebenso sein wie fest angebrachte oder bewegliche Podeste, Bühnen oder Gerüste aller Art. Verkehrswege und Arbeitsplätze können sich überschneiden.
(gemäß Sicherheitsregeln für Schornsteinfegerarbeiten)
Der Ascheraum dient zur Aufnahme des Aschekastens und gegebenenfalls zur Führung von Verbrennungsluft unter den Rost.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
Die Abgasüberwachungseinrichtung (AÜE) wird nach europäischen Normen mit "BS" (blocked safety) gekennzeichnet und ist ein zu einer Gasfeuerstätte gehörendes Bauteil, das bei Abgasaustritt aus der Strömungssicherung die Gaszufuhr selbsttätig abschaltet.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.
(gemäß Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 7. März 1995)
Der Aufstellraum ist der Raum, in dem Gasgeräte und ggf. Feuerstätten für feste oder flüssige Brennstoffe aufgestellt sind. Er wird in Abhängigkeit der Gesamtnennwärme-leistung der darin aufgestellten Gasgeräte und weiteren Feuerstätten wie folgt unterteilt:
- Aufstellraum bei einer Gesamtnennwärmeleistung der raumluftabhängigen Feuerstätten bis 35 kW,
- Aufstellraum bei einer Gesamtnennwärmeleistung der raumluftabhängigen Feuerstätten von mehr als 35kW und aller Feuerstätten bis 50kW,
- Aufstellraum bei einer Gesamtnennwärmeleistung der raumluftabhängigen Feuerstätten von mehr als 50kW, an die gemäß Abschnitt 5 besondere Anforderungen gestellt werden.
Bei Feuerstätten für feste Brennstoffe mit einer Gesamtnennwärmeleistung > 50 kW gelten nach wie vor die bauordnungsrechtlichen Heizraumanforderungen.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Die Außenfugen sind Fugen eines Raumes unmittelbar zum Freien wie Fensterfugen, Türfugen, die auch vorhanden sind bei Türen und Fenstern mit besonderer Dichtung.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Das Außenluft-Durchlasselement ist eine Einrichtung, die sowohl Bestandteil des Fensters oder ein zusätzliches Sonderelement sein kann. Es dient zur Belüftung von Räumen und zum gleichzeitigen Durchlass von Außenluft für eine anteilige Verbrennungsluftversorgung von Gasgeräten in demselben Raum.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Aussteigöffnungen im Sinne der Sicherheitsregeln für Schornsteinfegerarbeiten sind verschließbare Öffnungen in geneigten Dachflächen.
(gemäß Sicherheitsregeln für Schornsteinfegerarbeiten)
Bauart ist das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen.
(gemäß Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 7. März 1995)
Bauleitern (im Sinne von UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993) sind Anlegeleitern mit Holmen aus Fichtenstangen sowie eingelassenen und genagelten Vierkant-sprossen aus Holz.
(gemäß UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993)
"Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen"
(gemäß Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 7. März 1995)
Bauprodukte sind
- Baustoffe, Bauteile und Anlagen, die hergestellt werden, um dauerhaft in bauliche Anlagen eingebaut zu werden,
- aus Baustoffen und Bauteilen vorgefertigte Anlagen, die hergestellt werden, um mit dem Erdboden verbunden zu werden, wie Fertighäuser, Fertiggaragen und Silos.
(gemäß Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 7. März 1995)
Beharrungszustand ist der einer bestimmten Wärmebelastung entsprechende Betriebszustand der Feuerstätte, bei dem sich in aufeinander folgenden gleichlangen Zeitabständen die zu messenden Werte nicht mehr wesentlich ändern.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
Der Betriebsbrennwert (Ho, B) eines Gases ist die Wärme, die bei vollständiger Verbrennung eines Kubikmeters Gas - gerechnet im Betriebszustand frei wird, wenn die Anfangs- und Endprodukte eine Temperatur von 25°C haben und das bei der Verbrennung entstandene Wasser flüssig vorliegt.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Der Betriebsheizwert (Hu,B) eines Gases ist die Wärme, die bei vollständiger Verbrennung eines Kubikmeters Gas - gerechnet im Betriebszustand - frei wird, wenn die Anfangs- und Endprodukte eine Temperatur von 25°C haben und das bei der Verbrennung entstandene Wasser dampfförmig vorliegt.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Bezirksschornsteinfegermeister ist, wer von der zuständigen Verwaltungsbehörde als Bezirksschornsteinfegermeister für einen bestimmten Kehrbezirk bestellt ist.
(gemäß Schornsteinfegergesetz)
Heizungen, bei denen Öl- oder Gasfeuerungsanlagen in Verbindung mit einer Wärmepumpe oder einem Solarkollektor betrieben werden, soweit die Wärmepumpe oder der Solarkollektor nicht ausschließlich der Brauchwassererwärmung dient.
(gemäß Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)
Die Abgasüberwachungseinrichtung (AÜE) wird nach europäischen Normen mit "BS" (blocked safety) gekennzeichnet und ist ein zu einer Gasfeuerstätte gehörendes Bauteil, das bei Abgasaustritt aus der Strömungssicherung die Gaszufuhr selbsttätig abschaltet.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Brennstoffwähler des Kaminofens ist eine Einrichtung zur Voreinstellung des maximalen Primär- oder Sekundärluftquerschnittes in Anpassung an den jeweils gewählten Brennstoff.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
Der Brennwert (Ho, n) eines Gases ist die Wärme, die bei vollständiger Verbrennung eines Kubikmeters Gas - gerechnet im Normzustand - frei wird, wenn die Anfangs- und Endprodukte eine Temperatur von 25°C haben und das bei der Verbrennung entstandene Wasser flüssig vorliegt.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Wärmeerzeuger, bei denen die Verdampfungswärme des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes konstruktionsbedingt durch Kondensation nutzbar gemacht wird.
(gemäß Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)
ist eine Anlage mit zwei nebeneinander oder ineinander angeordneten Schächten, die raumluftunabhängigen Gasfeuerstätten mit Gebläse Verbrennungsluft zuführen und deren Abgas über Dach ins Freie abführen.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Ein Schornstein ist doppelwandig, wenn in einem Tragrohr ein oder mehrere Innenrohre angeordnet sind.
(gemäß DIN 4133)
Drosseleinrichtungen sind Einrichtungen zur Erhöhung des Strömungswiderstandes im Heizgasweg.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
Drosselvorrichtungen sind Bauteile in Verbindungsstücken oder Abgasstutzen von Feuerstätten zur Erhöhung des Strömungswiderstandes des Abgasweges.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
Öffnung in Geschossdecken, Zwischendecken und Dachflächen.
(gemäß DIN 18160 Teil 5)
Die eigene Abgasanlage ist jeweils nur mit einer Gasfeuerstätte belegt.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
An eigene Schornsteine ist jeweils nur eine Feuerstätte angeschlossen.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
sind Schornsteine aus Mauersteinen oder Formsteinen, deren Wände einschalig im mauerwerksgerechten Verband gemauert sind, sowie Schornsteine aus Formstücken mit Formstückwanddicken entsprechend den Schornsteinwanddicken.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
Einstelleinrichtungen dienen zum Einstellen des Primär- oder Sekundärluftquerschnittes.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
Ein Schornstein ist einwandig, wenn auch das Tragrohr abgasführendes Rohr ist, es kann wärmegedämmt und/oder ausgekleidet sein.
(gemäß DIN 4133)
die von einer Feuerungsanlage ausgehenden Luftverunreinigungen, Konzentrationsangaben beziehen sich auf das Abgasvolumen im Normzustand (273 K, 1013 hPa) nach Abzug des Feuchtegehaltes an Wasserdampf.
(gemäß Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)
Der Feuerbock ist eine Einrichtung über bzw. im Feuerraumboden, durch die die Asche fällt und Verbrennungsluft zugeführt wird.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
Feuerraum ist der durch Feuerraumboden, die Feuerraumwände bzw. -decke sowie Feuerraumöffnung und gegebenenfalls Feuerraumtür gebildete Raum.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
Der Feuerraumboden dient zum Auflegen von Brennstoff zwecks Verbrennung bzw. zur Aufnahme des Feuerbocks oder Feuertopfes. Der Feuerraumboden wird begrenzt durch die Seitenwände, die Rückwand, die Feuerraumöffnung bzw. den Stehrost.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
Feuerraumöffnung ist die lichte Öffnung des Feuerraumes, durch die Strahlungswärme in den Aufstellungsraum austritt. Durch die Feuerraumöffnung kann - je nach Konstruktion - die Verbrennungsluft ganz oder teilweise einströmen.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
An eine Abgasanlage angeschlossene Einrichtungen zur Erzeugung von Wärme durch Verbrennung fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe.
(gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung Nordrhein-Westfalen vom 29. März 1999)
Feuerstätten im Sinne von DIN 18160 Teil 1 sind Einrichtungen zur Verbrennung von Brennstoffen oder anderen Stoffen wie Müll, deren Abgase in Schornsteine eingeleitet werden. Einrichtungen mit nur einem Abgasstutzen gelten als nur eine Feuerstätte.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
eine Anlage, bei der durch Verfeuerung von Brennstoffen Wärme erzeugt wird zur Feuerungsanlage gehören Feuerstätte und, soweit vorhanden, Verbindungsstück und Abgaseinrichtung.
(gemäß Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)
der auf den unteren Heizwert bezogene Wärmeinhalt des Brennstoffs, der einer Feuerungsanlage im Dauerbetrieb je Zeiteinheit zugeführt werden kann.
(gemäß Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)
sind Bauteile, die einzeln keinen lichten Schornsteinquerschnitt vollständig umschließen.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
Ein Schornstein ist freistehend, wenn sein Tragrohr nicht Bestandteil einer anderen Konstruktion ist.
(gemäß DIN 4133)
Der Gasherd, Gaskocher, Gas-Backofen ist jeweils ein Gasgerät zum Kochen bzw. Backen.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Das Gas-Brennwertgerät ist eine Gasfeuerstätte zur Beheizung oder Wassererwärmung, in der fühlbare Wärme des Verbrennungsgases und zusätzlich Kondensationswärme des im Verbrennungsgas enthaltenen Wasserdampfes genutzt werden.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Der Gas-Durchlaufwasserheizer ist eine Gasfeuerstätte, in der durchlaufendes Wasser zur Entnahme erwärmt wird.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Der Gas-Heizherd ist eine Gasfeuerstätte zum Kochen/Backen und zum unmittelbaren Beheizen des Aufstellraumes über Heizflächen.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Der Gas-Heizkessel und der Gas-Umlaufwasserheizer sind Gasfeuerstätten, in denen umlaufendes Heizungswasser erwärmt wird.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Der Gas-Heizstrahler ist ein Gasgerät, das die Wärme überwiegend durch Strahlung abgibt.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Der Gas-Kombiwasserheizer ist eine Gasfeuerstätte, in der durchlaufendes Wasser zur Entnahme und umlaufendes Heizungswasser erwärmt werden.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Der Gas-Kühlschrank ist ein Gasgerät zur Kälteerzeugung.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Der Gas-Raumheizer ist eine Gasfeuerstätte, die die Wärme über Heizflächen unmittelbar an den Raum abgibt.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Der Gas-Heizkessel und der Gas-Umlaufwasserheizer sind Gasfeuerstätten, in denen umlaufendes Heizungswasser erwärmt wird.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Der Gas-Vorratswasserheizer (Speicherwasserwärmer) ist eine Gasfeuerstätte, in der Wasser auf Vorrat direkt erwärmt wird.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Die Gas-Wärmepumpe ist ein Gasgerät zur Beheizung oder Wassererwärmung, das zusätzlich zur Verbrennungswärme aus dem Gas noch andere Wärmequellen nutzbar macht.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Der Gas-Warmlufterzeuger ist eine Gasfeuerstätte zur Beheizung von Räumen über den Wärmeträger Luft.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Ein gasbeheizter Haushaltswäschetrockner ist ein Gasgerät mit einer maximalen Wärmebelastung (QNB) von 6 kW zum Trocknen von Wäsche. Die Abgase werden gemeinsam mit der Abluft ins Freie geführt. Die Geräte können für den raumluftabhängigen oder raumluftunabhängigen Betrieb bestimmt sein. Die Bauteile der Abluftab-/Zuluftzuführung müssen Bestandteil des Gerätes oder nach den Angaben des Gasgeräteherstellers errichtet sein.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Der Gasbrenner mit oder ohne Gebläse ist eine Gasfeuerungseinrichtung zum Einbau oder Anbau in oder an Gasgeräten.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Gasgerät ist die Sammelbezeichnung für Gasgeräte, deren Abgase über eine Abgasanlage ins Freie abgeführt werden (Gasfeuerstätten) und Gasgeräte ohne Abgasanlage.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Gasgerät ohne Verbrennungskammer (z.B. Hockerkocher, Laborbrenner) oder mit offener Verbrennungskammer gegenüber dem Aufstellraum (z.B. Einbaubackofen, Gas-herd), zum Betrieb ohne Abgasanlage bestimmt.
A1 = ohne Gebläse
A2 = Mit Gebläse hinter dem Brenner/Wärmetauscher
A3 = mit Gebläse vor dem Brenner
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Gasfeuerstätte mit offener Verbrennungskammer gegenüber dem Aufstellraum, zum Anschluss an einen Schornstein bestimmt, mit Brenner ohne Gebläse (raumluftabhängige Gasfeuerstätte mit Strömungssicherung).
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Gasfeuerstätte mit Strömungssicherung
B11 = ohne Gebläse
B13 = mit Gebläse vor dem Brenner
zusätzliche Indexkennzeichnung:
BS für Gasfeuerstätte mit Abgasüberwachungseinrichtung (z.B.B11BS)
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Der Gasherd, Gaskocher, Gas-Backofen ist jeweils ein Gasgerät zum Kochen bzw. Backen.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Der Gasherd, Gaskocher, Gas-Backofen ist jeweils ein Gasgerät zum Kochen bzw. Backen.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Gebäude sind selbständig benutzbare, überdachte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.
(gemäß Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 7. März 1995)
Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses mit Aufenthaltsräumen im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt. Gebäude mittlerer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes im Mittel mehr als 7 m und nicht mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt.
(gemäß Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 7. März 1995)
Geländeoberfläche ist die Fläche, die sich aus der Baugenehmigung oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes ergibt, im Übrigen die natürliche Geländeoberfläche.
(gemäß Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 7. März 1995)
Die gemeinsame Abgasanlage ist mit mehreren Feuerstätten für gleiche Brennstoffe belegt, die unabhängig voneinander betrieben werden können.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
An gemeinsame Schornsteine sind jeweils mehrere Feuerstätten angeschlossen.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
Gemeinsame Verbindungsstücke sind Verbindungsstücke mit abzweigenden Leitungsabschnitten, die Abgase mehrerer Feuerstätten gemeinsam an einer Anschlussöffnung in einen Schornstein leiten.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
Die gemischt belegte Abgasanlage ist eine gemeinsame Abgasanlage, durch die Abgase von Feuerstätten für feste oder flüssige Brennstoffe und Abgase von Gasfeuerstätten abgeführt werden. Werden nur Abgase von Feuerstätten für feste Brennstoffe und von Gasfeuerstätten abgeführt, handelt es sich um einen gemischt belegten Schornstein.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Gemischt belegte Schornsteine sind gemeinsame Schornsteine, an die außer Feuerstätten für feste oder flüssige Brennstoffe auch Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe angeschlossen sind.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
Gesamtnennwärmeleistung ist die Summe der Nennwärmeleistungen der Feuerstätten, die gleichzeitig betrieben werden können.
(gemäß Feuerungsverordnung - FeuVO NW vom 21. Juli 1998)
Geschosse über der Geländeoberfläche sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt. Hohlräume zwischen der obersten Decke und dem Dach, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, gelten nicht als Geschosse.
(gemäß Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 7. März 1995)
Glasreinigerleitern (im Sinne von UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993) sind spitz zulaufende, einteilige oder zusammengesetzte Anlegeleitern.
(gemäß UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993)
Gluthalten ist die Eigenschaft der Feuerstätte, nach einer bestimmten Brenndauer erneut aufgegebene Brennstoffe, zu zünden.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
Grundglut ist die Masse glühenden, entgasten Brennstoffs die nach Abschüren der Asche mindestens vorhanden sein muss, um das Zünden des aufzugebenden Brennstoffs sicherzustellen.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
Hängeleitern (im Sinne von UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993) sind Leitern die zu ihrer Benutzung an- oder eingehängt werden, ohne auf dem Boden zu stehen.
(gemäß UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993)
sind Schächte in oder an Gebäuden, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Abgase von Feuerstätten über das Dach ins Freie zu fördern.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
Hausschornsteingruppen sind Bauteile in oder an Gebäuden, in denen mehrere Schächte zusammengefasst sind. Innerhalb von Schornsteingruppen können Lüftungsschächte enthalten sein, wenn sie der Lüftung eines besonderen Aufstellraums für Feuerstätten dienen. Bauteile, die neben einem oder mehreren Lüftungsschächten nur einen Schornstein enthalten, gelten ebenfalls als Schornsteingruppen.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
Heizgas ist das innerhalb der Feuerstätte strömende Verbrennungsgas.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
Strömungsstrecken der Abgase innerhalb der Gasfeuerstätte
(gemäß Kehr- und Überprüfungsverordnung Nordrhein-Westfalen vom 29.März 1999)
Der Heizwert (Hu,n) eines Gases ist die Wärme, die bei vollständiger Verbrennung eines Kubikmeters Gas - gerechnet im Normzustand - frei wird, wenn die Anfangs- und Endprodukte eine Temperatur von 25°C haben und das bei der Verbrennung entstandene Wasser dampfförmig vorliegt.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Der Hi,B (= Betriebsheizwert) eines Gases ist die Wärme, die bei vollständiger Verbrennung eines Kubikmeters Gas - gerechnet im Betriebszustand - frei wird, wenn die Anfangs- und Endprodukte eine Temperatur von 25°C haben und das bei der Verbrennung entstandene Wasser dampfförmig vorliegt.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
bei der Be- und Verarbeitung des Holzes eingesetzte Stoffe mit biozider Wirkung gegen holzzerstörende Insekten oder Pilze sowie holzverfärbende Pilze ferner Stoffe zur Herabsetzung der Entflammbarkeit von Holz.
(gemäß Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)
Der Hs,n (= Brennwert) eines Gases ist die Wärme, die bei vollständiger Verbrennung eines Kubikmeters Gas - gerechnet im Normzustand - frei wird, wenn die Anfangs- und Endprodukte eine Temperatur von 25°C haben und das bei der Verbrennung entstandene Wasser flüssig vorliegt.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Die hydraulische Schlankheit des Schornsteins ist das Verhältnis der wirksamen Schornsteinhöhe zum hydraulischen Durchmesser des lichten Schornsteinquerschnitts.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
Das Innenrohr ist ein abgasführendes Rohr, das sich innerhalb eines Tragrohres befindet und das die übrigen Schornsteinteile vor thermischer und chemischer Beanspruchung schützt.
(gemäß DIN 4133)
Kaminöfen der Bauart 1 haben einen geschlossenen Feuerraum, dessen Tür nur zur Bedienung geöffnet wird. Bei Kaminöfen der Bauart 1 muss durch die Konstruktion sichergestellt sein, dass der Feuerraum, mit Ausnahme der Bedienung, stets geschlossen ist, auch dann wenn der Kaminofen nicht betrieben wird. Nicht selbst schließende Fülltüren dürfen keine größere Öffnung als 0,05 m² freigeben.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
Kaminöfen der Bauart 2 haben eine verschließbare Feuerraumöffnung und können mit geschlossener oder offener Feuerraumtür betrieben werden.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
den Teil des Abgasstromes, der im Querschnitt des Abgaskanals im Bereich der Messöffnung die höchste Temperatur aufweist.
(gemäß Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)
Die kombinierte Luft-Abgas-Anlage ist eine Einrichtung zum Zuführen der Verbrennungsluft und Abführen der Abgase von Gasfeuerstätten ins Freie.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Das Luft-Abgas-System (LAS) ist eine Anlage mit zwei nebeneinander oder ineinander angeordneten Schächten, die raumluftunabhängigen Gasfeuerstätten mit Gebläse Verbrennungsluft zuführen und deren Abgas über Dach ins Freie abführen.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Leitern (im Sinne der UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993) sind ortsveränderliche Aufstiege mit Stufen oder Sprossen, die mit Wangen oder Holmen verbunden sind, sowie Steigleitern.
(gemäß UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993)
Abgasanlage mit nebeneinander oder ineinander angeordneten Schächten, für raumluftunabhängige Feuerstätten. Es führt den Feuerstätten Verbrennungsluft über den Luftschacht von der Mündung zu und deren Abgase über den Abgasschacht ins Freie ab.
(gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung Nordrhein-Westfalen vom 29. März 1999)
Be- und Entlüftungsanlagen: Anlagen (Schacht und/oder Leitung), die für den Betrieb von Feuerstätten zur Be- und Entlüftung erforderlich sind.
(gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung Nordrhein-Westfalen vom 29. März 1999)
Luken im Sinne der Sicherheitsregeln für Schornsteinfegerarbeiten sind verschließbare Öffnungen in Geschossdecken und anderen waagerechten Flächen.
(gemäß Sicherheitsregeln für Schornsteinfegerarbeiten)
Mastleitern (im Sinne von UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993) sind Leitern, die zur Benutzung senkrecht oder nahezu senkrecht am Mast befestigt werden.
(gemäß UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993)
Mechanische Leitern (im Sinne von UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993) sind fahrbare, freistehende Schiebeleitern mit oder ohne Arbeitskorb, die handbetrieben, mittels Winden, aufgerichtet und ausgeschoben werden.
(gemäß UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993)
sind Schornsteine mit mehrschaligen Wänden. Die Schalen können aus unterschiedlichen Baustoffen bestehen.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
Mehrzweckleitern (im Sinne von UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993) sind Steh- oder Anlegeleitern, die zur jeweils anderen Leiterbauart umgerüstet werden können.
(gemäß UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993)
Holz, das ausschließlich mechanischer Bearbeitung ausgesetzt war und bei seiner Verwendung nicht mehr als nur unerheblich mit Schadstoffen kontaminiert wurde.
(gemäß Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)
Die Nebenluftvorrichtung ist ein Bauteil, über das der Abgasanlage selbsttätig Nebenluft zugeführt wird.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Nebenlufteinrichtungen sind Bauteile, die Schornsteinen selbsttätig Nebenluft zuführen.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
Als Nennwärmeleistung gilt die auf dem Typenschild der Feuerstätte angegebene Leistung, die in den Grenzen des auf dem Typenschild angegebenen Wärmeleistungsbereiches fest eingestellte höchste Leistung der Feuerstätte oder bei Feuerstätten ohne Typenschild die nach der aus dem Brennstoffdurchsatz mit einem Wirkungsgrad von 80% ermittelte Leistung.
(gemäß Feuerungsverordnung - FeuVO NW vom 21. Juli 1998)
die höchste von der Feuerungsanlage im Dauerbetrieb nutzbar abgegebene Wärmemenge je Zeiteinheit ist die Feuerungsanlage für einen Nennwärmeleistungsbereich eingerichtet, so ist die Nennwärmeleistung die in den Grenzen des Nennwärmeleistungsbereichs fest eingestellte und auf einem Zusatzschild angegebene höchste nutzbare Wärmeleistung.
(gemäß Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)
Nennwärmeleistung ist die vom Hersteller auf dem Geräteschild genannte Wärmeleistung.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
Nicht begehbare Bauteile im Sinne der Sicherheitsregeln für Schornsteinfegerarbeiten sind Bauteile, die beim Begehen brechen können. Dies können z.B. sein: Lüftungskanäle, abgehängte Zwischendecken, Asbestzement-Wellplatten, Lichtplatten, Glasdächer, Trapezbleche, Oberlichter, Sonnenkollektoren.
(gemäß Sicherheitsregeln für Schornsteinfegerarbeiten)
ohne Zusatzschild gilt als Nennwärmeleistung der höchste Wert des Nennwärmeleistungsbereichs.
(gemäß Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)
Frei in Aufenthaltsräumen verlaufende Leitungen von Einzelfeuerstätten für feste und flüssige Brennstoffe, die dazu bestimmt und geeignet sind, Abgas von der Feuerstätte in die Abgasanlage zu leiten. Dazu zählen auch die Ofenrohre von offenen Kaminen und Kaminkassetten.
(gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung Nordrhein-Westfalen vom 29. März 1999)
Feuerstätte für feste Brennstoffe, die bestimmungsgemäß offen betrieben werden kann, soweit die Feuerstätte nicht ausschließlich für die Zubereitung von Speisen bestimmt ist.
(gemäß Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)
schwerflüchtige organische Substanzen, die sich bei der Bestimmung der Rußzahl auf dem Filterpapier niederschlagen
(gemäß Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)
Der Planrost ist eine Einrichtung im Feuerraumboden durch den die Asche in den Aschekasten fällt und Verbrennungsluft zugeführt wird.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
Podestleitern (im Sinne von UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993) sind einseitig besteigbare Stehleitern mit einer umwehrten Plattform Podest von höchstens 0,5 m² Größe.
sind Feuerstätten für die Brennstoffe Nusskohle, Koks, Briketts, Holzkohle, Holzstücke, Torf, Heizöl oder Gas, die in aller Regel keine Abgase mit höheren Temperaturen als 400°C und keine Abgase mit brennbaren oder explosionsfähigen Stoffen erzeugen. Ruß bleibt außer Betracht.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
sind verschließbare Öffnungen in Schornsteinwangen, die der Reinigung der Schornsteine dienen. Einsteigöffnungen in den Wangen von Schornsteinen, die zur Reinigung bestiegen werden müssen, sind Reinigungsöffnungen.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
sind Bauteile in Verbindungsstücken oder in Schornsteinwangen zum dichten Absperren der Abgaswege während der Reinigung der Schornsteine.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
die Kennzahl für die Schwärzung, die die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen bei der Rußzahlbestimmung nach DIN 51402 Teil 1 , Ausgabe Oktober 1986, hervorrufen. Maßstab für die Schwärzung ist das optische Reflexionsvermögen einer Erhöhung der Rußzahl um 1 entspricht eine Abnahme des Reflexionsvermögens um 10 von Hundert.
(gemäß Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)
aufwärtsführende Schächte oder Rohre, die Abgase von Feuerstätten ins Freie leiten.
(gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung Nordrhein-Westfalen vom 29. März 1999)
Schornsteine (Kamine) sind Bauwerke oder Teile von Bauwerken, die Abgase von Feuerstätten, andere Abgase, Zu- oder Fortluft führen.
(gemäß DIN 4133)
sind Schornsteine, die nur gegen Abgas von Gasfeuerstätten mit Abgastemperaturen von nicht mehr als 350°C widerstandsfähig sind, also nicht widerstandsfähig gegen Rußbrände im Innern des Schornsteins.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
ist der Schornsteinabschnitt über dem Dach.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
sind Bauteile zum Verschließen der Reinigungsöffnungen.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
ist der Abschnitt des Schornsteins zwischen Schornsteinfundament bzw. Sockel und Schornsteinkopf.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
ist der unterste Abschnitt von Schornsteinen, der aus anderen Baustoffen oder in anderer Bauart errichtet ist als der Schornsteinschaft. Der Sockel enthält die Sohle und kann die unterste Reinigungsöffnung und die Anschlussöffnung für ein Verbindungsstück enthalten.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
sind die äußeren Wände von Schornsteinen oder Schornsteingruppen.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
sind die Wände in einer Schornsteingruppe zwischen Schornsteinen oder zwischen einem Schornstein und einem Lüftungsschacht.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
Sonderfeuerstätten sind solche Feuerstätten, die keine Regelfeuerstätten sind. Sonderfeuerstätten sind z. B. Räucherkammern, Friteusen, Grillfeuerstätten und Feuerstätten zur Verbrennung von anderen Stoffen als Brennstoffen.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
Stahlschornsteine für verminderte Anforderungen sind Stahlschornsteine, die
- gegen Rußbrände im Innern des Schornsteins oder Brände in Gebäuden vermindert widerstandsfähig sind,
- vermindert dauerhaft sind,
- Gebäude gegen Brandentstehung oder Brandausbreitung vermindert schützen,
- Aufenthaltsräume nicht gegen unzumutbare Erwärmung schützen oder
- der Wärmedurchlasswiderstandsgruppe IV angehören.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
Arbeitsplatz an der Abgasanlage für Schornsteinfegerarbeiten.
(gemäß DIN 18160 Teil 5)
Stehleitern (im Sinne der UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993) sind zweischenklige freistehende Leitern.
(gemäß UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993)
Der Stehrost ist eine Einrichtung, die das Herausfallen von Brennstoff aus dem Feuerraum verhindert und Bestandteil des Feuerblockes sein kann.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
Steigleitern (im Sinne von UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993) sind ortsfeste oder in ortsfesten horizontalen Führungen bewegliche Leitern, die senkrecht oder nahezu senkrecht angebracht sind.
(gemäß UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993)
Die Strömungssicherung ist ein zur Gasfeuerstätte gehörendes Bauteil, das einen wesentlichen Einfluss von zu starkem Auftrieb, Stau oder Rückstrom in der Abgasanlage auf die Verbrennung in der Gasfeuerstätte verhindert.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Das Tragrohr ist ein Bauteil, das die wesentlichen statischen Funktionen übernimmt.
(gemäß DIN 4133)
Tritte (im Sinne von UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993) sind ortsveränderliche Aufstiege bis 1 m Höhe, deren tragende Schenkel in Gebrauchsstellung zug- und druckfest miteinander verbunden sind und deren oberste Fläche zum Betreten vorgesehen ist.
(gemäß UVV Leitern und Tritte vom 1. Januar 1993)
Abkürzung für Unfallverhütungsvorschrift
Unfallverhütungsvorschrift
Das Verbindungsstück (Abgasrohr oder Abgaskanal) ist ein abgasführendes Bauteil zwischen der Gasfeuerstätte und dem ins Freie führenden Teil der Abgasanlage (z. B. Schornstein oder senkrechter Teil der Abgasleitung).
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
sind abgasführende Bauteile zwischen dem Abgasstutzen der Feuerstätte und dem ins Freie führenden Teil der Abgasanlage (z.B. Schornstein oder senkrechter Teil der Abgasanlage)
(gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung Nordrhein-Westfalen vom 29. März 1999)
Verbindungsstücke sind Leitungen, die Abgase von Feuerstätten in Schornsteine leiten.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
Die Verbrennungsluft ist die Luft, die den Feuerstätten bei Betrieb zuströmt.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Der Verbrennungsluftraum ist ein Raum mit mindestens einem Fenster, das geöffnet werden kann, oder einer Tür ins Freie, der über den Verbrennungsluftverbund dem Aufstellraum Verbrennungsluft zuführt.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Der Verbundraum ist ein Raum zwischen dem Aufstellraum und Verbrennungsluftraum, der in der Regel innen liegt, und durch den Verbrennungsluft zu den Feuerstätten strömt. Wenn der Verbundraum mindestens ein Fenster, das geöffnet werden kann, oder eine Tür ins Freie hat, ist er außerdem Verbrennungsluftraum. Die Funktion als Verbundraum im Rahmen des Verbrennungsluftverbundes ändert sich dadurch nicht.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Der Verbrennungsluftverbund ist der lufttechnische Verbund von Aufstellungsräumen mit Verbrennungslufträumen zur Sicherstellung der Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätten.
- Unmittelbarer Verbrennungsluftverbund besteht dann, wenn die Verbrennungslufträume mit den Aufstellräumen in unmittelbarer Verbindung stehen.
- Mittelbarer Verbrennungsluftverbund besteht dann, wenn ein oder ein mehrere Verbundsräume zwischen Aufstellraum und Verbrennungslufträumen liegen.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Zugang zur Standfläche an der Abgasanlage.
(gemäß DIN 18160 Teil 5)
Verkehrswege im Sinne der Sicherheitsregeln für Schornsteinfegerarbeiten sind Bereiche, die dem Personenverkehr und dem Transport von Geräten vorrangig zur Ausübung von Schornsteinfegerarbeiten dienen.
(gemäß Sicherheitsregeln für Schornsteinfegerarbeiten)
Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. Ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel seiner Grundfläche hat. Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante Dachhaut gemessen.
(gemäß Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 7. März 1995)
Wärmebelastung ist die der Feuerstätte stündlich zugeführte Wärmemenge, errechnet mit dem Heizwert de Brennstoffes.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
Der Wärmedurchlasswiderstand des Schornsteins gleicht begrifflich grundsätzlich dem Wärmedurchlasswiderstand ebener Wände entsprechend DIN 4108 Teil 2. Form und Aufgabe der Schornsteine bedingen folgende begriffliche Ergänzungen: Der Wärmedurchlasswiderstand des Schornsteins ist der Mittelwert der Wärmedurchlasswiderstände der Teilflächen der Schornsteinwände. Er wird auf die innere Oberfläche des Schornsteins und auf eine mittlere Temperatur dieser Fläche von 200°C bezogen.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
Wärmeleistung ist die von der Feuerstätte stündlich nutzbar abgegebene Wärmemenge.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
Der Wärmewert (H) ist die Sammelbezeichnung für die Brennwerte und die Heizwerte in kWh/m³ oder MJ/m³ und gibt Aufschluss über die bei der vollständigen Verbrennung freiwerdende Wärmemenge.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
eine Änderung an einer Feuerstätte, die die Art oder die Menge der Emissionen erheblich verändern kann. Eine wesentliche Änderung liegt regelmäßig vor bei
a) Umstellung einer Feuerungsanlage auf einen anderen Brennstoff, es sei denn, die Feuerungsanlage ist für wechselweisen Brennstoffeinsatz eingerichtet,
b) Austausch eines Kessels,
c) Veränderung der Nennwärmeleistung, sofern sie nach §15 eine Änderung in der Überwachung nach sich zieht.
(gemäß Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)
Der Wirkungsgrad ist das in Prozent ausgedrückte Verhältnis von Wärmeleistung zu zugehöriger Wärmebelastung.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
Der Wobbe-Index (W) ist ein Kennwert für die Austauschbarkeit von Gasen hinsichtlich der Wärmebelastung der Gasgeräte. In Abhängigkeit vom Brennwert oder Heizwert wird nach oberem (Wc,n) und unterem Wobbe-Index (Wu,n) unterschieden.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Die Zuluft ist die gesamte Luft, die dem Aufstellraum zugeführt wird.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Zusätzlich zu einer Zentralheizung gelegentlich oder selten benutzte Feuerstätten, die weder zur Brauchwasserbereitung dienen noch mit der Zentralheizung in Verbindung stehen.
(gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung Nordrhein-Westfalen vom 29. März 1999)