Fassadenverkleidung auf KLB-Mauerwerk

Regelungen zur Verwendung von Fassadenverkleidungen

Bei Gebäuden bis 8 m Höhe, unabhängig von Größe und Gewicht der Bekleidungselemente, genügt in der Regel die Beschreibung der Bauweise mit Konstruktionsangaben in den Bauvorlagen.

Bei der Ausführung sind die Technischen Baubestimmungen (z. B. DIN 18516), Richtlinien bzw. handwerkliche Regeln (z. B. Regeln des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks) zu befolgen. Für verschiedene Bauweisen von Fassadenbekleidungen fehlen solche Bestimmungen. Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet dann über die Verwendbarkeit, in Zweifelsfällen ggf. unter Berücksichtigung von Gutachten oder Prüfzeugnissen.

Bei nur in der Lagerfuge vermörteltem Mauerwerk, also auch bei KLB-Mauerwerk mit mörtelfreier Stoßfugenverzahnung, ist bei hinterlüfteten Verkleidungen auf der Außenseite des Mauerwerks ein volldeckender Spritzbewurf aufzubringen um Zugerscheinungen zu verhindern.