Verarbeitung von KLB-Deko-Steinen
Schaffung optisch eine edler, praktisch wartungsfreier Wandoberfläche
Mit den 5 cm dicken KLB-Deko-Steinen werden Bekleidungen raumseitiger Wandoberflächen hergestellt. KLB-Deko-Steine
- schaffen optisch eine edle, praktisch wartungsfreie Wandoberfläche,
- verbessern den Schallschutz und das raumakustische Klima,
- verbessern den Wärmeschutz,
- wirken als Puffer für die Raumfeuchte,
- und sind inklusive Mörtel nicht brennbar (Baustoffklasse A1).
Sie bestehen aus haufwerksporigem Leichtbeton, wie er in DIN 18152 geregelt ist. Die Steine in der Rohdichteklasse 0,60 und der Festigkeitsklasse 2 entsprechend dem oktametrischen Raster nach DIN 4172 mit Fugenbreite von 10 bis 12 mm.
Raumseitige Bekleidungen von Wandoberflächen berühren nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Von daher sind keine allgemein anerkannten Regeln der Technik (Normen, Zulassungen) nach bisherigem, nationalem Verständnis für Herstellung, Anwendung und Ausführung erforderlich. Die allgemein zu beachtenden wesentlichen Anforderungen an Baustoffe und Konstruktionen des Ausbaus werden bei Bekleidungen mit KLB-Deko-Steinen eingehalten.
KLB-Deko-Steine können nach den Konstruktionsprinzipien der nationalen Normen DIN 18515-1 „Außenwandbekleidungen; Angemörtelte Fliesen oder Platten“ oder DIN 18515-2 „Außenwandbekleidungen; Anmauerungen auf Aufstandsflächen“ verarbeitet werden. Die Entscheidung für ein Prinzip hängt von den baulichen Gegebenheiten ab. Wichtig ist, dass jedes der Prinzipien für sich konsequent eingehalten wird. Ein Austauschen einzelner Details führt erfahrungsgemäß zu Mängeln oder Schäden.
Bekleidungen dürfen allgemein nur ausgeführt werden, wenn die verwendeten Stoffe und der Arbeitsbereich eine Mindesttemperatur von + 5 °C aufweisen. Das Gewicht der Bekleidung ist bei der statischen Berechnung zu berücksichtigen. Dies ist insbesondere bei der nachträglichen Bekleidung nichttragender innerer Trennwände zu beachten.
Nach DIN 18515-1 wird im Gegensatz zu den anderen beiden Normen eine untere Aufstandsfläche nicht berücksichtigt. Da diese Bekleidungen normalerweise der Witterung ausgesetzt sind und durch Windsog beansprucht werden, ergeben sich besonders hohe Anforderungen an die Bekleidung, den Fugen- und Ansetzmörtel sowie an den Untergrund. Bei der ausschließlichen raumseitigen Bekleidung mit KLB-Deko-Steinen sind diese hohen Beanspruchungen nicht vorhanden.
Die Bekleidungsstoffe nach DIN 18515-1 sind in ihrer Fläche (≤ 0,12 m²), Seitenlänge (≤ 0,40 m) und Dicke (≤ 0,015 m) begrenzt und zeichnen sich durch ein dichtes Gefüge aus. Um eine ausreichende Haftung zwischen Bekleidung und Ansetzmörtel zu erhalten, wird bei Verlegung im Dickbett (d = 15 mm) deshalb Zementmörtel erforderlich. Dieser zeichnet sich durch eine hohe Schwindneigung aus. Durch den Ansetzmörtel wird jede Fliese bzw. Platte für sich befestigt, eine Scheibenwirkung innerhalb der Bekleidungsschicht ist nicht vorhanden. Diese entsteht jedoch indirekt durch die Ansetzmörtelschicht, weshalb Bewegungsfugen in bestimmten Abständen innerhalb der Bekleidungsschicht erforderlich werden.
Die Anforderungen an Fläche (maximal 0,09 m²) und Seitenlänge (maximal 36,5 cm) werden durch die KLB-Deko-Steine eingehalten. Mit einer Dicke von 5 cm übersteigen sie zwar die zulässige Dicke von 1,5 cm, entsprechen aber stets einem Flächengewicht der Fliesen und Platten von 30 kg/m².
In DIN 18515-2 werden außenseitig angemauerte Wandbekleidungen auf Aufstandsflächen geregelt. Die Dicke der Bekleidung liegt zwischen 55 und 90 mm. Sie ist unmittelbar der Witterung ausgesetzt und wird durch Windsog beansprucht. Die sich daraus ergebenden Anforderungen an Bekleidung und Fugenmörtel sowie an den Untergrund sind bei raumseitigen Bekleidungen nicht vorhanden.
Es wird eine in der Fläche wirkende Verankerung ausgeführt. Die auf die Bekleidung wirkenden Stoß- und Druckkräfte werden durch die Schalenfuge an den Untergrund weitergeleitet. Die Verankerung kann anfallende Zugkräfte durch angehängte Konsollasten, siehe DIN 4103-1, an jeder Stelle der Bekleidung aufnehmen.
Während die Bekleidung nach DIN 18515-1 keine Aufstandsfläche benötigt, muss die bei den übrigen Verfahren erforderliche Aufstandsfläche in der Lage sein, die Eigenlast der Bekleidung aufzunehmen. Dies bedeutet, dass Anforderungen ähnlich wie bei einem Fundament gestellt werden müssen. Die Bekleidung wird deshalb direkt auf die Stahlbetondecke aufgesetzt. Ein schwimmender Estrich oder eine Holzbalkendecke als Aufstandsfläche ist nicht geeignet.
Bei Ausführung nach DIN 18515-1 muss die Ansetzfläche so beschaffen sein, dass sie das Eigengewicht der Bekleidung aufnehmen kann. Kalk- oder Gipsputze sind als Ansetzfläche ungeeignet. Die Ansetzfläche muss frei von Staub, Trennmitteln, Ausblühungen und Verunreinigungen sein.
Bekleidungen sind evtl. auftretenden Verformungen des Untergrundes aus z. B. Schwinden und Kriechen direkt ausgesetzt. Eine besondere rissüberbrückende Wirkung kann der Bekleidung nicht zugeschrieben werden. Das Konstruktionsprinzip nach DIN 18515-1 findet deshalb bei Bekleidungen mit KLB-Deko-Steinen bevorzugt Anwendung bei Altbauten. Bei Neubauten kann es angewendet werden, wenn zwischen Fertigstellung des Rohbaus und Anbringen der Bekleidung ein ausreichend langer Zeitraum vorhanden ist. Wie auch bei einem Putzauftrag sollte der Zeitraum mindestens 6 Monate betragen.
KLB-Deko-Steine weisen aufgrund ihrer haufwerksporigen Struktur und des günstigen Wasserrückhaltevermögens eine hohe Haftscher- und Haftzugfestigkeit auf. Für die Bekleidung nach DIN 18515-1 scheiden Mauermörtel nach DIN 1053 als Ansetzmörtel aus. Geeignet sind hierfür Fliesenansetzmörtel für das Dünn- und Mittelbettverfahren, die eine verbesserte Klebkraft haben.
Die Verfugung mittels Fugeisen kann erst vorgenommen werden, wenn der Ansetzmörtel ausreichend fest und abgetrocknet ist. Bei beheizten Räumen bzw. bei einer mittleren Temperatur von ca. + 20°C ist dies in der Regel nach 7 Tagen der Fall. Bei niedrigeren Temperaturen ist die Wartezeit angemessen zu vergrößern, bei einer mittleren Temperatur von + 5°C auf mindestens 28 Tage. Für den Fugmörtel eignen sich Mauermörtel der Mörtelgruppen II und IIa nach DIN 1053. Mörtelgruppe III sollte wegen der starken Schwindneigung des Mörtels nicht verwendet werden. Um ein gleichmäßiges Erscheinungsbild der Fugen zu gewährleisten empfiehlt sich die Verwendung von KLB-Deko-Fugmörtel bzw. Werktrockenmörteln.
Die Ansichtsfläche der Fugen kann weitgehend frei gestaltet werden. Wegen der fehlenden Witterungsbeanspruchungen können auch zurückgesetzte Fugen ausgeführt werden.
ildung des bereits versetzten Steins gleitend, auf das Mörtelbett herab gesetzt.
Für Bekleidungen nach DIN 18515-2 ist Normalmörtel der Gruppe II oder IIa bzw. der KLB-Deko-Vormauermörtel zu verwenden. Das Konstruktionsprinzip setzt eine vollfugige Ausführung der Stoß- und Lagerfugen voraus. Deshalb ist üblicherweise Fugenglattstrich anzuwenden.
Der Schalenfuge kommt die Aufgabe zu, Stoß- und Druckkräfte von der Bekleidung auf den Untergrund weiterzuleiten. Ihre Dicke soll zwischen 15mm und 25 mm liegen. Sie wird schichtweise mit plastischem Mörtel verfüllt.
Im Bauwerk vorhandene Dehnungsfugen müssen an gleicher Stelle in der Bekleidung übernommen werden. Weitere Dehnungsfugen für Bekleidungen nach DIN 18515-2 sind an den vertikalen Wandrändern, am oberen Wandrand sowie in der Bekleidungsfläche im Abstand L ≤ 2 ∗ H anzuordnen.
Insbesondere bei Neubauten werden Feldbegrenzungsfugen in der Bekleidung erforderlich. Nach DIN 18515-1 soll der horizontale und vertikale Abstand 3 bis 6 m nicht überschreiten.
Die Bekleidung weist eine rissüberbrückende Wirkung auf, ähnlich der einer Putzschicht. Der aus Gründen der Risssicherheit empfohlene Grenzwert für das Verhältnis von Wandlänge zu -höhe sollte mit L/H ≤ 2 bei den Abmessungen eingehalten werden. Aus Gründen der Risssicherheit der Bekleidung selber ist das Überbindemaß mit ü/h ≤ 0,4 einzuhalten.
An Anschlüssen zwischen Bekleidung und Bauteilen mit anderem Verformungsverhalten (Fenster- und Türzargen, Holz-, Metall- und Kunststoffbauteile) sind dauerelastische Anschlussfugen vorzusehen. Sie sollen eine Breite von mindestens 10 mm haben. Einbauteile, wie Fenster und Türen, dürfen nicht an der Bekleidung befestigt werden. Befestigungen schwerer Gegenstände sind grundsätzlich nur im tragenden Untergrund möglich.
Die Bekleidung ist bei Ausführung nach DIN 18515-2 mit mindestens 5 Drahtankern/m² mit einem Durchmesser von 3 mm an der tragenden Wand zu befestigen. Bei raumseitigen Bekleidungen ist es nach DIN 18333 ausreichend, wenn die Drahtanker lediglich einen Korrosionsschutz aufweisen. Statt der Z-Drahtanker können auch andere Verankerungsarten angewendet werden, wenn sie in der Lage sind, eine Zugkraft von mindestens 1 kN bei einem Schlupf von höchstens 1 mm aufzunehmen.
Zusätzlich zur Verankerung in der Fläche sind an den freien Rändern (Öffnungen, Dehnungsfugen, oberer Wandrand) 3 Anker je m Rand anzuordnen. Da die Anker nur auf Zug beansprucht werden, erfolgt die Verankerung in der Bekleidung im vorderen Drittel der Bekleidungsschicht.