Schornsteinbegriffe

Alles über Schornsteine und Abgasanlagen

Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen, Darstellungen und Benennungen werden nachfolgend die genormten Begriffe für Abgasanlagen zusammengefasst und aufgeführt. Die Begriffe sind nicht alphabetisch geordnet, sondern nach ihrem technischen Zusammenhang.

Feuerungsanlage

Eine Feuerungsanlage ist die funktionelle Einheit von Feuerstätte, Verbindungsstück und Schornstein.

Feuerstätte

Die Feuerstätte ist eine Wärmeerzeugungsanlage zur Verbrennung von festen oder flüssigen Brennstoffen bzw. Brenngasen, wobei die Verbrennungsprodukte aus funktionellen, brandschutztechnischen und hygienischen Gründen über einen Schornstein oder einen sonstigen Abzug in die freie Atmosphäre abgeführt werden.

Schornsteine (Hausschornsteine)

Schornsteine sind Schächte in oder an Gebäuden, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Abgase von Feuerstätten über das Dach ins Freie zu befördern.

Schornsteingruppen

Schornsteingruppen sind Bauteile in oder an Gebäuden, in denen mehrere Schächte zusammengefasst sind. Innerhalb von Schornsteingruppen können Lüftungsschächte enthalten sein, wenn sie der Lüftung eines besonderen Aufstellraums für Feuerstätten dienen. Bauteile, die neben einem oder mehreren Lüftungsschächten nur einen Schornstein enthalten, gelten ebenfalls als Schornsteingruppe.

Schornsteinwangen

Schornsteinwangen sind die äußeren Wände von Schornsteinen oder Schornsteingruppen.

Schornsteinzungen

Schornsteinzungen sind die Wände in einer Schornsteingruppe zwischen Schornsteinen oder zwischen einem Schornstein und einem Lüftungsschacht.

Schornsteinsockel

Schornsteinsockel ist der unterste Abschnitt von Schornsteinen, der aus anderen Baustoffen oder in einer anderen Bauart errichtet ist als der Schornsteinschaft. Der Sockel enthält eine Sohle und kann die unterste Reinigungsöffnung und die Anschlussöffnung für ein Verbindungsstück enthalten.

Schornsteinschaft

Schornsteinschaft ist der Abschnitt des Schornsteins zwischen Schornsteinfundament bzw. Sockel und Schornsteinkopf.

Schornsteinkopf

Schornsteinkopf ist der Schornsteinabschnitt über Dach.

Formstücke für Schornsteine

Formstücke für Schornsteine sind Bauteile, die einzeln mindestens einen lichten Schornsteinquerschnitt vollständig umschließen.

Formsteine für Schornsteine

Formsteine für Schornsteine sind Bauteile, die einzeln keinen lichten Schornsteinquerschnitt vollständig umschließen.

Reinigungsöffnungen

Reinigungsöffnungen sind verschließbare Öffnungen in Schornsteinwangen, die der Reinigung der Schornsteine dienen.

Schornsteinreinigungsverschlüsse

Schornsteinreinigungsverschlüsse sind Bauteile zum Verschließen der Reinigungsöffnungen.

Einschalige Schornsteine

Einschalige Schornsteine sind Schornsteine aus Mauersteinen oder Formsteinen, deren Wände einschalig im mauerwerksgerechten Verband gemauert sind, sowie Schornsteine aus Formstücken mit Formstückwanddicken entsprechend den Schornsteinwanddicken.

Mehrschalige Schornsteine

Mehrschalige Schornsteine sind Schornsteine mit mehrschaligen Wänden. Die Schalen können aus unterschiedlichen Baustoffen bestehen.

Zweischalige Schornsteine

Zweischalige Schornsteine bestehen aus einer abgasführenden Innenschale und einer wärmedämmenden Außenschale.

Dreischalige Schornsteine

Dreischalige Schornsteine bestehen aus einer abgasführenden Innenschale, einer Dämmstoffschicht und einer Außenschale für die Stabilität.

Schornstein mit begrenzter Temperaturbeständigkeit

Schornsteine mit begrenzter Temperaturbeständigkeit sind Schornsteine, die nur gegen Abgas von Gasfeuerstätten mit Abgastemperaturen von nicht mehr als 350°C widerstandsfähig sind, also nicht widerstandsfähig sind gegen Bußbrände im Innern des Schornsteins.

Die Schornsteine gelten als Schornsteine aus neuen Baustoffen oder Bauteilen und als Schornsteine neuer Bauart. Diese Schornsteine sind ausschließlich für Gasfeuerstätten mit Brennern ohne Gebläse, einer Nennwärmeleistung von nicht mehr als 30 kW und einer Abgastemperatur von nicht mehr als 300°C bestimmt.

Stahlschornsteine für verminderte Anforderungen

Stahlschornsteine für verminderte Anforderungen sind Schornsteine aus Stahl, die gegen Bußbrände im Innern des Schornsteins oder Brände in Gebäuden vermindert widerstandsfähig sind, vermindert dauerhaft sind, Gebäude gegen Brandentstehung oder Brandausbreitung vermindert schützen oder der Wärmedurchlasswiderstandsgruppe IV angehören.

Derartige Schornsteine sind nur dann zulässig, wenn dafür eine baurechtliche Ausnahme erteilt ist.

Eigene Schornsteine

An eigene Schornsteine ist jeweils nur eine Feuerstätte angeschlossen.

Eigene Schornsteine sind stets einfach belegte Schornsteine im Sinne von DIN 4705 Teil 1 und Teil 2; dagegen ist ein in diesem Sinne einfach belegter Schornstein, an dem mehrere Feuerstätten mit einem gemeinsamen Verbindungsstück angeschlossen sind, kein eigener Schornstein.

Gemeinsame Schornsteine

An gemeinsame Schornsteine sind jeweils mehrere Feuerstätten angeschlossen.

Gemeinsame Schornsteine sind mehrfach belegte Schornsteine im Sinne von DIN 4705 Teil 3, wenn die Feuerstätten mit mehreren Verbindungsstücken angeschlossen sind und unabhängig voneinander betrieben werden können.

Gemischt belegte Schornsteine

Gemischt belegte Schornsteine sind gemeinsame Schornsteine, an die außer Feuerstätten für feste oder flüssige Brennstoffe auch Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe angeschlossen sind.

Die Einleitung der Abgase von Gasfeuerstätten in Schornsteine, an die Feuerstätten für feste oder flüssige Brennstoffe angeschlossen sind, ist nur zulässig, wenn hierfür eine baurechtliche Ausnahme erteilt ist.

Feuchteunempfindlicher Schornstein

Feuchteunempfindlich sind Schornsteine, bei denen die Abgasfeuchte, die bei ständigem Betrieb mit Innenwandtemperaturen unterhalb der Wasserdampftaupunkttemperatur des Abgases auftritt, nicht zu Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen führt. Es wird unterschieden zwischen herkömmlichen (nicht feuchteunempfindlichen) und feuchteunempfindlichen Schornsteinen.

Abgas

Abgas im Sinne der Norm ist, unabhängig von der Brennstoffart, das Gasgemisch, das bei ordnungsgemäßem Betrieb eines Wärmeerzeugers durch seinen Abgasstutzen strömt.

Abgas-Abluft-Schornstein

Der Abgas-Abluft-Schornstein ist ein Hausschornstein zur gemeinsamen Abführung von Abgas und Abluft.

Luft-Abgas-Schornstein-System

Das Luft-Abgas-Schornstein-System (LAS) ist ein Hausschornstein, in dem gemeinsam Verbrennungsluft und Abgase zum Betrieb von Gasfeuerstätten mit geschlossenem Verbrennungsraum gefördert werden.

Abgasanlage für Abgase mit niedrigen Temperaturen

Abgasanlage für Abgase mit niedrigen Temperaturen sind Bauteile in oder an Gebäuden, die dazu bestimmt sind, Abgase von Feuerstätten mit niedrigen Temperaturen über das Dach ins Freie zu fördern.

Abgasanlagen bestehen aus Abgasleitungen (Rohre, Formstücke einschließlich ihrer Verbindungen, Halterungen und ggf. erforderlichen Dämmschichten, Verkleidungen und Kondensatableitungen) sowie den innerhalb von Gebäuden erforderliche Schächten (senkrechte Bauteile) oder Kanälen (waagerechte Bauteile) einschließlich ggf. erforderlicher Dämmschichten und Dampfsperren. Abgasleitungen, die planmäßig unter Überdruck betrieben werden, sind innerhalb von Gebäuden über ihre gesamte Länge hinterlüftet. Die Hinterlüftung erfolgt durch den zwischen Abgasleitung und Schacht verbleibenden Ringspalt gleich- oder gegensinnig zum Abgasstrom in der Abgasleitung. Der Ringspalt zwischen Abgasleitung und Schacht kann zur Belüftung bzw. zur Führung der Verbrennungsluft dienen.

Abgasleitungen sind dichte, abgas- und kondensatbeständige Leitungen, in denen Abgas ggf. unter Überdruck abgeführt wird. Bei bestimmungsgemäßem Betrieb darf der Wasserdampftaupunkt der Abgase unter-, aber die bauartbedingte maximale Abgastemperatur nicht überschritten werden.

Hydraulische Schlankheit des Schornsteins

Die hydraulische Schlankheit eines Schornsteins ist das Verhältnis der wirksamen Schornsteinhöhe zum hydraulischen Durchmesser des lichten Schornsteinquerschnitts.

Wärmedurchlasswiderstand des Schornsteins

Der Wärmedurchlasswiderstand des Schornsteins gleicht begrifflich grundsätzlich dem Wärmedurchlasswiderstand ebener Wände entsprechend DIN 4108 Teil 2. Form und Aufgaben der Schornsteine bedingen folgende begriffliche Ergänzung entsprechend DIN 4705 Teil 1:

Der Wärmedurchlasswiderstand des Schornsteins ist der Mittelwert der Wärmedurchlasswiderstände der Teilflächen der Schornsteinwände. Er wird auf die innere Oberfläche des Schornsteins und auf eine mittlere Temperatur dieser Fläche von 200°C bezogen.

Wärmedurchlasswiderstandsgruppen

Die Wärmedurchlasswiderstandsgruppen 1, II und III sind durch die Werte des Wärmedurchlasswiderstandes von Schornsteinen gemäß Tabelle bestimmt. Schornsteine mit geringerem Wärmedurchlasswiderstand als 0,12 m² K/W gehören der Wärmedurchlasswiderstandsgruppe IV an.

 

Wärmedurchlasswiderstand
m²K/W

Wärmedurchlasswiderstandsgruppe

Ausführungsart nach DIN 4705-2

mindestens 0,65

I

I

von 0,22 bis 0,64

II

II

von 0,12 bis 0,21

III

III und IIIa

Schornsteine der Wärmedurchlasswiderstandsgruppe IV sind nur als Stahlschornsteine für verminderte Anforderungen und nur dann zulässig, wenn dafür eine baurechtliche Ausnahme erteilt ist.

Verbindungsstücke

Verbindungsstücke sind Leitungen, die Abgase von Feuerstätten in Schornsteine leiten.

Gemeinsame Verbindungsstücke

Gemeinsame Verbindungsstücke sind Verbindungsstücke mit abzweigenden Leitungsabschnitten, die Abgase mehrerer Feuerstätten gemeinsam an einer Anschlussöffnung in einen Schornstein leiten.

Feuerstätten

Feuerstätten im Sinne der Norm sind Einrichtungen zum Verbrennen von Brennstoffen oder anderen Stoffen wie Müll, deren Abgase in Schornsteine eingeleitet werden. Einrichtungen mit nur einem Abgasstutzen gelten als nur eine Feuerstätte.

Die baurechtlichen Regelungen, nach denen in bestimmten Fällen die Abgase von Gasfeuerstätten nicht in Schornsteine eingeleitet zu werden brauchen, bleiben unberührt.

Regelfeuerstätten

Regelfeuerstätten sind Feuerstätten für die Brennstoffe Nusskohle, Koks, Briketts, Holzkohle, Holzstücke, Torf, Heizöl oder Gas, die in aller Regel keine Abgase mit höheren Temperaturen als 400°C und keine Abgase mit brennbaren oder explosionsfähigen Stoffen erzeugen. Ruß bleibt außer Betracht.

Sonderfeuerstätten

Sonderfeuerstätten sind solche Feuerstätten, die keine Regelfeuerstätten sind. Sonderfeuerstätten sind z. B. Räucherkammern, Friteusen, Grillfeuerstätten und Feuerstätten zur Verbrennung von anderen Stoffen als Brennstoffen.

Außenwandanlagen

Außenwandanlagen sind bauliche Einrichtungen zwecks Zuführung von Verbrennungsluft und zur Abführung der Abgase durch die Außenwand des Gebäudes einschließlich Windschutz.

Drosselvorrichtungen

Drosselvorrichtungen sind Bauteile in Verbindungsstücken oder Abgasstutzen von Feuerstätten zur Erhöhung des Strömungswiderstandes des Abgasweges.

Absperrvorrichtungen

Absperrvorrichtungen sind Bauteile in Verbindungsstücken oder Abgasstutzen von Feuerstätten oder - bei offenen Kaminen - in deren Rauchsammlern zum Absperren des Abgasweges während der Stillstandzeit der Feuerungseinrichtung bzw. während der Zeit, in der ein offener Kamin außer Betrieb ist.

Nebenluft

Nebenluft ist die Luft, die dem Abgas aus der Umgebung beigemischt wird und die nicht an der Verbrennung teilnimmt. Nebenluft kann über eine Nebenluftvorrichtung oder eine Strömungssicherung dem Abgas beigemischt werden.

Nebenluftvorrichtung

Eine Nebenluftvorrichtung ist ein Bauteil, durch das dem Schornstein und Verbindungsstück bei ausreichendem Unterdruck während des Betriebes des Wärmeerzeugers selbsttätig Nebenluft zugeführt wird.

Strömungssicherung

Eine Strömungssicherung ist eine Einrichtung, die im Abgasweg einer Gasfeuerstätte mit Brenner ohne Gebläse angeordnet ist, um den Einfluss von unterschiedlichen Unterdrücken von der Feuerstätte fernzuhalten.

Rußabsperrer

Rußabsperrer sind Bauteile in Verbindungsstücken oder in Schornsteinwangen zum dichten Absperren der Abgaswege während der Reinigung der Schornsteine.

Abgasventilatoren

Abgasventilatoren sind Ventilatoren einschließlich der erforderlichen Anschlüsse, die dazu beitragen, dass die notwendigen Förderdrücke zur Verfügung stehen und der Widerstandsdruck des Schornsteins überwunden wird.

Schornsteine mit Abgasventilatoren sind nur dann zulässig, wenn dafür eine baurechtliche Ausnahme erteilt ist.

Schornsteinaufsatz

Der Schornsteinaufsatz ist ein Bauteil auf dem Schornsteinkopf zur Verbesserung der Schornsteinfunktion und/oder zum Funktionsschutz.

 

Schlankheitsgrad

Der Schlankheitsgrad ist das Verhältnis vom hydraulischen Durchmesser Dh des Abgasrohres zur wirksamen Schornsteinhöhe H.

Nennwärmeleistung

Die Nennwärmeleistung QN des Wärmeerzeugers ist die vom Hersteller für bestimmte Brennstoffe angegebene Dauerleistung des Wärmeerzeugers (höchste in der Zeiteinheit an den Wärmeträger nutzbar abgegebene Wärmemenge).

Bei handbeschickten Feuerungen ist die Nennwärmeleistung die mittlere Leistung über eine Abbrandperiode.

Wärmeleistungsbereich

Der Wärmeleistungsbereich ist der vom Hersteller für bestimmte Brennstoffe festgelegte Bereich, in dem der Wärmeerzeuger eingesetzt werden kann. Bei Heizkesseln z. B. wird dabei vorausgesetzt, dass die Anforderungen der DIN 4705 Teil 1 erfüllt sind. Der höchste Wert des Wärmeleistungsbereiches gilt als Nennwärmeleistung bei öl- oder gasbefeuerten Wärmeerzeugern.

Feuerungs-Wärmeleistung

Die Feuerungs-Wärmeleistung QF ist die Wärmeleistung, die der Feuerung des Wärmeerzeugers mit dem Brennstoff zugeführt wird, wobei der Heizwert HU zugrunde gelegt wird.

Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers

Der Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers % ist das Verhältnis der an den Wärmeträger abgegebenen nutzbaren Wärmeleistung zu der Feuerungs-Wärmeleistung.

Abgasmassenstrom

Der Abgasmassenstrom m ist die in der Zeiteinheit abzuführende Masse der Abgase.

Wirksame Schornsteinhöhe

Die wirksame Schornsteinhöhe H ist der Höhenunterschied zwischen Achse der Abgaseinführung in den Schornstein und der Mündung.

Für Abgasanlagen gilt entsprechend der Höhenunterschied zwischen dem Abgaseintritt in den senkrechten Abschnitt der Abgasanlage und der Mündung.

Wirksame Höhe des Verbindungsstückes

Die wirksame Höhe des Verbindungsstückes HV ist der Höhenunterschied zwischen dem Abgasstutzen des Wärmeerzeugers und der Abgaseinführung in den Schornstein.

Bei offenen Kaminen ist anstelle des Abgasstutzens die Oberkante der Feuerraumöffnung anzusetzen.

Bei Abgasanlagen gilt entsprechend der Höhenunterschied zwischen dem Abgasstutzen des Wärmeerzeugers und dem Abgaseintritt in den senkrechten Abschnitt der Abgasanlage.

Ruhedruck

Der Ruhedruck im Schornstein PH ist der sich aus den unterschiedlichen Dichten ergebende Druckunterschied zwischen der Luft im freien und dem Abgas in der Höhe der Abgaseinführung bei ruhender Strömung.

Entsprechendes gilt für das Verbindungsstück bzw. die Abgasanlage.

Widerstandsdruck

Der Widerstandsdruck im Schornstein PR ist die zur Deckung der Strömungswiderstände beim Transport des Abgases im Schornstein erforderliche Druckdifferenz.

Entsprechendes gilt für das Verbindungsstück bzw. die Abgasanlage.

Unterdruck an der Abgaseinführung

Der Unterdruck an der Abgaseinführung in den Schornstein PZ ist der statische Unterdruck im Abgas in Höhe der Achse der Abgaseinführung gegenüber dem statischen Druck der Luft im Freien in gleicher Höhe. Er ergibt sich aus dem Ruhedruck an dieser Stelle, vermindert um den Widerstandsdruck.

Entsprechendes gilt für den senkrechten Abschnitt der Abgasanlage, die mit Unterdruck betrieben wird.

Notwendiger Förderdruck für den Wärmeerzeuger

Der notwendige Förderdruck für den Wärmeerzeuger PW ist der Druckunterschied zwischen dem statischen Druck der Luft im Aufstellraum des Wärmeerzeugers und dem statischen Druck des Abgases im Abgasstutzen, der für den ordnungsgemäßen Betrieb des Wärmeerzeugers erforderlich ist. Bei Wärmeerzeugern mit nachgeschaltetem Saugzuggebläse tritt an die Stelle des Abgasstutzens des Wärmeerzeugers der Abgasaustrittsstutzen des Saugzuggebläses.

Notwendiger Förderdruck für das Verbindungsstück

Der notwendige Förderdruck für das Verbindungsstück PFV ist der durch das Abführen des Abgases infolge Ruhe- und Widerstandsdruck verursachte Druckunterschied zwischen Abgasstutzen und Abgaseinführung in den Schornstein.

Entsprechendes gilt für den waagerechten Abschnitt der Abgasanlage.

Notwendiger Förderdruck für die Zuluft

Der notwendige Förderdruck für die Zuluft PL ist die Differenz zwischen dem statischen Druck der Luft im Freien und dem statischen Druck der Luft im Aufstellungsraum des Wärmeerzeugers in gleicher Höhe.

Der notwendige Förderdruck für die Zuluft stellt sicher, dass soviel Außenluft in den Aufstellraum des Wärmeerzeugers einströmt, wie diesem Verbrennungsluft und Abluft entnommen wird.

Notwendiger Unterdruck an der Abgaseinführung

Der notwendige Unterdruck an der Abgaseinführung PZe ergibt sich bei einem Schornstein aus der Summe des notwendigen Förderdruckes für den Wärmeerzeuger, des notwendigen Förderdruckes für das Verbindungsstück und des notwendigen Förderdruckes für die Zuluft.

Entsprechendes gilt für den senkrechten Abschnitt von Abgasanlagen, die mit Unterdruck betrieben werden.

Überdruck an der Abgaseinführung

Der Überdruck an der Abgaseinführung in den senkrechten Abschnitt der Abgasanlage PZÜ ist der statische Überdruck im Abgas in Höhe der Achse der Abgaseinführung gegenüber dem statischen Druck der Luft im Freien in gleicher Höhe. Er ergibt sich aus dem Widerstandsdruck vermindert um den Ruhedruck an dieser Stelle.

Zur Verfügung stehender Förderdruck (Überdruck) des Wärmeerzeugers

Der zur Verfügung stehende Förderdruck (Überdruck) des Wärmeerzeugers PWÜ ist der Druckunterschied zwischen dem statischen Druck des Abgases im Abgasstutzen und dem statischen Druck der Luft im Aufstellraum, der für den ordnungsgemäßen Betrieb des Wärmeerzeugers nicht überschritten werden darf. Der Förderdruck darf den bauartbedingten maximal zulässigen Überdruck in der Abgasanlage nicht überschreiten.

Maximal nutzbarer Überdruck an der Abgaseinführung in den senkrechten Abschnitt der Abgasanlage

Der maximal nutzbare Überdruck an der Abgaseinführung in den senkrechten Abschnitt der Abgasanlage PZÜe ergibt sich aus dem zur Verfügung stehenden Förderdruck des Wärmeerzeugers, vermindert um den notwendigen Förderdruck für den waagerechten Abschnitt der Abgasanlage und den notwendigen Förderdruck für die Zuluft.

Grenztemperatur

Die Grenztemperatur des Abgases Tg ist die Temperatur, die an der Innenwand der Schornsteinmündung nicht unterschritten werden darf.

Gleichzeitigkeit

Die Gleichzeitigkeit ist der gleichzeitige Betriebszustand eines mehrfach belegten Schornsteins. Die Kategorie „zeitweise" beinhaltet eine Betriebsdauer von einer Stunde je Tag, ununterbrochen maximal 15 Minuten.

Fundament

Für den Schornstein muss ein tragfähiges Fundament vorhanden sein. Dieses Fundament kann die ausreichend dicke Bodenplatte sein oder die auf den Rohfußboden aufgemörtelte KLB-Sockelplatte.

Senkrechter Teil der Abgasanlage

Der senkrechte Teil einer Abgasanlage umfasst die gesamte Länge der Abgasanlage vom Fundament oder der Sockelplatte der Anlage über die jeweiligen Geschosse hinweg bis zur über Dach befindlichen Mündung der Anlage.

Sohle

Die Sohle ist der untere Abschluss des abgasführenden Rohres /Schachtes. Die Sohle wird in den meisten Fällen durch die Kondensatschale gebildet.

Untere Reinigungsöffnung

Die untere Reinigungsöffnung ist unterhalb des untersten Feuerstättenanschlusses im Bereich der Sohle des senkrechten Teils der Abgasanlage anzuordnen. Reinigungsöffnungen sind verschließbare Öffnungen in Schornsteinwangen (Mantelsteinen) und in der Rohrsäule, die der Reinigung oder Revision dienen.

Obere Reinigungsöffnung

Soweit die Reinigung/Überprüfung nicht von der Mündung vorgenommen werden kann, ist eine verschließbare Reinigungsöffnung (im Dachraum) bis zu 5 m unterhalb der Mündung vorzusehen. Bitte stimmen Sie die Anordnung rechtzeitig mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister ab. Hinsichtlich der für den Schornsteinfeger notwendigen Standflächen gilt DIN 18160-5 (98-05).

Putztür

Putztür in Mantelsteinöffnung einsetzen, zentrisch zum Keramikstutzen ausrichten und die 4 Bereiche der notwendigen Bohrungen markieren. Bohrungen 6 mm mittels Bohrmaschine und Steinbohrer herstellen. Tür ansetzen und mittels Schlagnägel befestigen. Die Tür muss plan am Mantelstein anliegen! Schiebekasten plan bis zum Keramikstutzen schieben. Alu-Klebeschild auf Putztür kleben.

Verbindungsstück

Das Verbindungsstück schafft die Verbindung zwischen Heizungsanlage und Abgasanlage. Verbindungsstücke sind Leitungen/Rohre aus unterschiedlichen Materialien, welche die Abgase von Feuerstätten über den Rauchrohranschluss in Schornsteine einleiten. Lage und Anordnung der Heizungs- bzw. Abgasanlage sind so aufeinander abzustimmen, dass die Abgase mit geringen Druckverlusten und geringer Abkühlung in die Abgasanlage eintreten können.

Schamotteformteile

Hierzu gehören die KLB–Reinigungsöffnung und der KLB–Rauchrohranschluss bei Nut- und Federrohren. Die Bauhöhe für beide Teile beträgt ca. 66 cm. Weitere Formteile sind bei der keramischen Abgasleitung mit Muffenrohren die Revisionsöffnung („KOSA“ = Kontrollsattelstück) und der Abgasanschluss („ASA“ = Abgassattelstück).

Anschluss des Verbindungsstückes

Hier ist die DIN 18160-1: 2001-12 zu beachten. Zur Eindichtung müssen normkonforme Materialien verwendet werden. Bei System–Abgasanlagen und Schornsteinen regelt dies die bauaufsichtliche Zulassung des jeweiligen Produkts.

Keramik- oder Mineralfaserdichtschnüre, elastomere Formstücke oder Säurekitt sind gebräuchliche Werkstoffe für die Erstellung des Anschlusses. Durch das Verbindungsstück dürfen keine Kräfte, z. B. durch Wärmedehnung, auf die Rohrsäule oder keramischen Sattelstücke wirken. Die keramische Innenschale darf nicht festgesetzt werden (z. B. durch Putz oder das Verbindungsstück)! Daher müssen auch an geeigneten Stellen des Verbindungsstückes Dehnfugen vorgesehen werden! Eine Nichtbeachtung kann zur Zerstörung der keramischen Innensäule führen.

Höhe des Rauchrohranschlusses

Die erforderliche Höhe und Lage des Rauchrohranschlusses ist mit dem Heizungs- oder Ofenbauer vor Montagebeginn abzustimmen. Mögliche Anschlusshöhen ergeben sich aus den Rasterhöhen der KLB–Mantelsteine und Schamotteformteile. Erste mögliche Anschlusshöhe bei Nut- und Federrohren ca. 116 cm (Distanz OK Fundament bis Mitte Rauchrohröffnung), dann weiter folgend alle 33 cm. Bei Muffenrohren kann durch Kürzen der Rohre jede Anschlusshöhe erreicht werden.

Abstände zu brennbaren Bauteilen

Siehe FeuVO des entsprechenden Bundeslandes! An Bauteilen mit oder aus brennbaren Baustoffen dürfen keine höheren Temperaturen auftreten als 85°C bei Betrieb der Feuerstätte mit Nennwärmeleistung bzw. 100°C bei Rußbränden im Inneren von Schornsteinen. Bauteile aus oder mit brennbaren Baustoffen müssen von den Abgasanlagen so weit entfernt sein, dass die Oberflächentemperatur nicht überschritten wird. Folgende Abstände müssen nach DIN 18160-1 zu den Außenflächen des Schornsteines / der Abgasanlage mit Abstandsklasse C50 eingehalten werden:

 

  • von sonst. großflächigen und nicht nur streifenförmig angrenzenden Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen mind. 5 cm
  • von Holzbalken, Dachbalken o. ä. streifenförmig angrenzenden Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen mind. 2 cm
  • von Bauteilen, die nur mit geringer Fläche angrenzen, wie Fußleisten oder Dachlatten ist kein Abstand erforderlich, wenn diese Bauteile frei liegen oder außenseitig nicht zusätzlich gedämmt sind
  • von Holzbalkendecken, Dachbalken aus Holz, weichen Bedachungen und ähnlich streifenförmig angrenzenden Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen ist kein Abstand erforderlich, wenn der Schornstein im Bereich dieser Bauteile zusätzlich mit 11,5 cm Mauerwerk verkleidet ist.

Die Zwischenräume zwischen Bauteilen aus oder mit brennbaren Baustoffen und dem Schornstein sind mit Dämmstoffen geringer Wärmeleitfähigkeit (λR  0,04 W/mK bei 20°C) auszufüllen oder zu belüften bzw. durchgehend offen zu halten.

Ist der Wärmedurchlasswiderstand der angrenzenden Bauteile aus oder mit brennbaren Baustoffen > 2,5 m2K/W, oder sind die Bauteile außenseitig entsprechend wärmegedämmt, ist der Abstand zu belüften. Andernfalls ist der Nachweis der Oberflächentemperatur zu führen, dass die Temperatur an den Bauteilen 85°C und bei Rußbränden 100°C nicht überschreitet. Zwischenräume in Decken – und Dachdurchführungen müssen mit nichtbrennbaren Dämmstoffen geringer Wärmeleitfähigkeit (λR 0,040 W/mK bei 20°C) verfüllt werden.

Abstände von brennbaren Bauteilen zu Reinigungsöffnungen

Bauteile aus brennbaren Baustoffen müssen von Reinigungsöffnungen von Schornsteinen und Schächten (Feuerwiderstandsklasse L 90) mindestens 40 cm ohne Strahlungsschutz bzw. mindestens 20 cm mit Strahlungsschutz entfernt sein. Fußböden aus brennbaren Baustoffen unter Reinigungsöffnungen sind durch nichtbrennbare Baustoffe zu schützen, die nach vorn mindestens 50 cm und seitlich jeweils mindestens 20 cm über die Öffnungsbreite ragen.

Anheizen

Das Anheizen neu erstellter Schornsteine darf unabhängig vom Material erst nach Austrocknung erfolgen. Danach ist der Schornstein bei niedrigen Umgebungstemperaturen langsam anzuheizen. Die Bedienungsanleitung der Feuerstätte ist zu beachten! Nur zulässige Brennstoffe verwenden. Die Verwendung von unzulässigen Brennstoffen (lackiertes Holz, Spanplatten etc.) und Brandbeschleunigern (Heizöl, Dieselkraftstoff etc.) kann außer der Umweltschädigung auch zur Zerstörung bzw. Beschädigung von Feuerstätten und Abgasanlagen durch thermische Überbeanspruchung führen!

Standsicherheit

Ein Schornstein erzeugt das Standmoment nur aus seinem Eigengewicht. Daher ist schon in der Planungsphase zu prüfen, ob konstruktive Sicherungsmaßnahmen notwendig sind. Fragen Sie Ihren Statiker!

Schutz gegen Niederschlagswasser

Die der Abgasanlagen müssen, soweit sie ans Freie grenzen, aus witterungs- und frostbeständigen Baustoffen hergestellt sein, oder gegen das Eindringen von Niederschlagswasser durch Außenputz oder Verkleidung geschützt werden. Verkleidungen der Wangen der Abgasanlagen für feste Brennstoffe sind gegen das Eindringen von Niederschlagswasser an der Mündung aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen.

Zusätzliche Wärmedämmung

Bei feuchteunempfindlichen Abgasanlagen ist sicherzustellen, das der Taupunkt außerhalb der abgasführenden Schale innerhalb des Systems nicht unterschritten wird. Dies kann durch eine zusätzliche äußere Dämmung bei dreischaligen Abgasanlagen im Kaltbereich und über Dach erfolgen.

Aufsätze

Aufsätze, Verlängerungen und Düsen auf Abgasanlagen dürfen die Betriebssicherheit der Feuerstätten sowie die Brand- und Standsicherheit der Abgasanlage nicht beeinträchtigen. Eine Abdeckung über der Schornsteinmündung (z. B. eine Haube / „Welle“) ist nur durch baurechtliche Ausnahme zulässig, da der freie Abzug der Abgase eingeschränkt werden kann. Bitte holen Sie vor Kauf oder Montage die Genehmigung des Bezirksschornsteinfegermeisters ein.