Mauern bei Frost
Was tun bei Kälte
Bei Frost sollte im Einzelfall geprüft werden ob überhaupt Mauerwerk erstellt werden kann, und wenn darf das nur unter besonderen Schutzmaßnahmen (Winterbaustelle, beheizter Vollwetterschutz) geschehen. Sind keine besonderen Maßnahmen getroffen worden, sollten Maurerarbeiten bei zu erwartendem Frost, und bei Temperaturen ≤ +5 °C, eingestellt werden. Das gilt für Normal-, Leicht- und Dünnbettmörtel in gleichem Maße.
Die Festigkeitsbildung des Mörtels verlangsamt sich mit abnehmenden Temperaturen und kommt bei -10 °C praktisch zum Stillstand. Durch die Volumenvergrößerung beim Übergang Wasser zu Eis wird frischer und noch wenig fester Mörtel in seinem Gefüge gestört. Eine Frosteinwirkung in frühem Alter beeinträchtigt nachhaltig die geforderte Mörtelfestigkeit. Eine spätere Frosteinwirkung, z. B. nach 14 Tagen beeinträchtigt die Festigkeit nicht mehr.
Grundsätzlich sind keine Frostschutzmittel erlaubt und es dürfen keine gefrorenen Baustoffe verwendet werden. Frisches Mauerwerk ist vor Frost durch Abdecken rechtzeitig zu schützen. Auf gefrorenem Mauerwerk darf nicht weitergemauert werden. Der Einsatz von Auftausalzen ist nicht zulässig. Sind dennoch Teile des Mauerwerks durch Frost beschädigt, sind diese Teile vor dem Weiterbau abzutragen.