Mauerwerk und Schallschutz

Massiver Schallschutz mit KLB-Systemwänden

Der bauliche Schallschutz gehört zu den wichtigsten individuellen Schutzzielen im Hochbau. Im Gegensatz zu den absoluten objektiven Anforderungen an die Tragfähigkeit von Mauerwerk, den Brand und Wärmeschutz handelt es sich hierbei um eine subjektiv wahrnehmbare Qualität, die vom Nutzer durchaus unterschiedlich wahrgenommen werden können. Die Schalldämmung eines Bauteils wird daher i. d. R über einen Mindestwert hinaus in ihrer Leistungsfähigkeit auf die Bedürfnisse des Nutzers dimensioniert.

Besonders in Mehrfamilienhäusern mit unmittelbar horizontal und vertikal zueinander angeordneten Nachbarwohnungen ist konstruktionsbedingt ein ausreichender oder gar erhöhter Schallschutz schwieriger zu erzielen, als zwischen vertikal getrennten Reihen- und Doppelhäusern. In freistehenden Einfamilienhäusern geht es dagegen in der Regel um den Schallschutz gegen Außenlärm. Ein norm- oder wunschgemäßer baulicher Schallschutz hängt somit von zahlreichen Faktoren ab.

Zunächst gilt es in der Planungsphase das gewünschte Schutzziel festzulegen. Als Basis gelten die bauordnungsrechtlichen Schallschutzanforderungen der DIN 4109, die im vergangenen Jahr veröffentlicht wurde und die nicht unterschritten werden dürfen. Darüber hinaus können zwischen Bauherren und Bauträger höhere Standards - beispielsweise nach DIN 4109, Beiblatt 2 – vereinbart werden.

Im Massiv Mauerwerk aus Leichtbetonsteinen durch dessen poröse Struktur und die verwendeten Zuschläge des Baustoffs in Abhängigkeit der flächenbezogenen Masse höher aus, als die gleichschweren Wandbaustoffe zum Beispiel aus Kalksandstein. Die in der DIN 4109 festgelegten Massenkurven tragen diesem Umstand Rechnung.

Die Schalldämmung von Leichtbetonmauerwerk in Abhängigkeit der flächenbezogenen Masse ist in der folgenden Grafik für KLB Mauerwerksysteme klar und deutlich abzulesen.

 

KLB Schallschutz-Zulassung

Hochwärmedämmende Außenwandprodukte sind aufgrund ihrer unterschiedlichen inneren Geometrie

in einer eigenen KLB-Zulassung geregelt. Diese Zulassung erlaubt es, auch hochwärmedämmende Außenwandbaustoffe mit Spitzenwerten der Wärmeleitfähigkeit für den baulichen Schallschutz heranzuziehen – respektive einen Schallschutznachweis zu führen.

Auch für hochwärmedämmende KLB-Funktionswände ist somit die Schalldämmung – beispielsweise

gegen Außenlärm oder aber auch gegenüber fremden Wohn- und Arbeitsbereichen (zweischalige

Haustrennwände, Mehrfamilienhäuser) – auf einfache und sichere Weise zu führen. Eine aktuelle KLB-Broschüre informiert umfassend zum Thema Schallschutz. Insbesondere werden auch Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz in Mehrfamilienhäusern – sowie Konstruktionslösungen – praxisnah vorgestellt.

 

 

 

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre „Massives Plus an Schallschutz“.

Der KLB-Schallschutzguide

Wie Laut ist laut?

Der bauliche Schallschutz gehört zu den wichtigsten individuellen Schutzzielen im Hochbau. Schallschutz wirkt sich im Gegensatz zu Wärmeschutz nicht in Euro und Cent für die Hausbewohner aus, jedoch ist sein Stellenwert nicht weniger wichtig. Denn von einer ausreichenden Schalldämmung hängt wesentlich das Wohlbefinden und die Gesundheit der Menschen ab. Schallschutz bedeutet deshalb jede Art von entstehendem Lärm in seiner Einwirkung auf den Menschen soweit wie möglich zu verringern oder auszuschalten.

Im Gegensatz zu den absolut objektiven Anforderungen an die Tragfähigkeit von Mauerwerk, den Brand- und Wärmeschutz handelt es sich hierbei um subjektiv wahrnehmbare Qualitäten, die vom Nutzer durchaus unterschiedlich wahrgenommen werden können. Die Schalldämmung eines Bauteils wird daher über einen Mindestwert hinaus in ihrer Leistungsfähigkeit auf die Bedürfnisse des Nutzers dimensioniert.

So ist zum Beispiel bekannt, dass in Mehrfamilienwohnhäusern mit unmittelbar horizontal und vertikal zueinander angeordneten Nachbarwohnungen konstruktionsbedingt ein geringerer Schallschutz erzielt werden kann, als zwischen vertikal getrennten Reihen- oder Doppelhäusern. In freistehenden Einfamilienhäusern spielen die Nachbarschaftsgeräusche keine Rolle, es geht dort im ungünstigsten Fall um den Schutz gegen Außenlärm.

 

Allgemeine Informationen

Subjektive Wahrnehmung des Schallschutzes

Der wahrnehmbare Schallschutz wird sowohl wesentlich durch die stets vorhandenen Grundgeräusche innerhalb einer Wohnung als auch aus dem Wohnumfeld von außen bestimmt. Dringt kein oder nur

geringer Lärm von außen ein, ergibt sich in Wohnräumen ohne Aktivitäten ein sehr geringer Grundgeräuschpegel, der die Wahrnehmbarkeit störender Geräusche aus Nachbarwohnungen erhöhen kann.

 

Tabelle: Subjektive Wirkung von Schalldämm-Maßen bezogen auf die Lärmquelle „normal-laute Sprache“ nach Gösele in Abhängigkeit des Grundgeräuschpegels im Raum und der Schalldämmung des Trennbauteils.

 

Eine deutlich wahrnehmbare Verbesserung des Schallschutzes tritt bei leisen Geräuschen ab etwa 3 dB, bei sehr lauten Geräuschen bei etwa 10 dB höherer Schalldämmung ein. Aus diesem Grund ist die Festlegung der Schallschutzqualitäten der Bauteile vor allem im Mehrfamilien-Wohnungsbau im Idealfall mit dem Nutzer vorab zu klären. Dabei muss beachtet werden, dass eine absolute Ruhe innerhalb einer Wohnung nicht erreicht werden kann, da die Geräuschentwicklung der verschiedenen Schallquellen nicht immer beinflussbar ist. Die Skala auf Seite 3 zeigt den alltäglichen Lärmpegel verschiedener Verursacher und erlaubt somit eine vergleichende Abschätzung der Störwirkung und des gewünschten Schutzziels.

PRAXISTIPP: Der Schallschutz im Wohnungsbau macht nur einen sehr kleinen Teilbereich der Skala aus: etwa 45 dB(A) betragen übliche Wohngeräusche. Das Atmen einer ein Meter entfernten Person stellt mit 25 dB(A) die wohl geringste in der Praxis vorkommende Schallemission dar.

Ein norm- oder wunschgemäßer baulicher Schallschutz hängt von zahlreichen Faktoren ab. Zunächst gilt es, in der Planungsphase das gewünschte Schutzziel festzulegen. Als Basis gelten die bauordnungsrechtlichen Schallschutz-Anforderungen der DIN 4109, die nicht unterschritten werden dürfen. Darüber hinaus können zwischen Bauherrn und Bauträger höhere Standards, beispielsweise nach DIN SPEC 91314: 2017-01 vereinbart werden.

PRAXISTIPP: Heute übliche Qualitäts- und Komfortstandards erfordern unter Umständen erhöhte Anstrengungen zum Schallschutz. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hat gefordert, den Schallschutz im gehobenen Wohnungsbau so zu gestalten, dass er den Erwartungen des Gebäudenutzers und vor allem der Leistungsfähigkeit der ausgeführten Konstruktion entspricht. Daher ist es sinnvoll, das gewünschte Schallschutzniveau transparent darzustellen und vertraglich zu vereinbaren.

Im Massivbau fällt die Schalldämmung von Mauerwerk aus Leichtbetonsteinen durch dessen poröse Struktur und die verwendeten Zuschläge des Baustoffs in Abhängigkeit der flächenbezogenen Masse immer höher aus, als diejenige gleichschwerer Wandbaustoffe. Die in DIN 4109 festgelegten Massekurven tragen diesem Umstand Rechnung.

 

Grafik: Schalldämmung von Leichtbetonmauerwerk in Abhängigkeit der flächenbezogenen Masse. Im Bereich von m‘ 140 – 480 kg/m² ist das Schalldämm-Maß Rw um 2 dB höher als von Mauerwerk allgemein.

 

 

PRAXISTIPP: Vorteil von + 2 dB bei Ausführung mit Leichtbetonwandbaustoffen bei identischer Wanddicke und Rohdichteklasse (RDK) im Vergleich zum Mauerwerk allgemein!