EnEV-gerechte KLB-Abgasanlagen

Energiesparen mit KLB-Abgasanlagen

Raumluftunabhängige Betriebsweise von Heizungsanlagen und Festbrennstoff-Feuerstätten

Heizkessel benötigen, unabhängig vom verwendeten Brennstoff, Sauerstoff zur Verbrennung. Dieser Sauerstoff wird normalerweise der Umgebungsluft entzogen, was wiederum aber genügend große Räume und nachströmende Luft bedingt.

Bisher standen die meisten Heizungen in einem separaten Heizungsraum mit einem nach außen offenen Fensterausschnitt oder entsprechend großen Zuluftöffnungen in der Innenwand und wurden so mit der benötigten Verbrennungsluft versorgt.

Durch gestiegene Baukosten und den teilweisen Verzicht auf den Keller, sowie eine eigenständige Beheizung von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, wurde auf den Heizungskeller verzichtet und der Heizkessel meist in Form einer Gastherme in einen kleinen, oftmals unbelüfteten Abstellraum verbannt.

Das bedeutete aber auch die Abkehr vom bekannten dreischaligen Isolierschornstein mit Hinterlüftung und Einsatz von zweischaligen ungedämmten Abgasleitungen bzw. zweischaligen Luft-Abgas-Systemen bei Mehrfachbelegung. Bei diesen konzentrischen Systemen wird die benötigte Verbrennungsluft von der Mündung der Abgasanlage her, rund um das innenliegenden Abgasrohr vorbei vom Kessel nach unten angesaugt, unterstützt die Verbrennung, und gelangt als Abgas durch das Abgasrohr wieder ins Freie.

Seit In-Kraft-Treten der Energieeinsparverordnung EnEV 2002 wird größerer Wert auf ein „luftdichtes Gebäude“ gelegt. Hierbei wird eigentlich nur die Dichtheit der Hüllflächen, d. h. die dichten Anschlüsse von unterschiedlichen Bauteilen wie z. B. Wandflächen zur Dachfläche gemeint. Diese Dichtheit kann bzw. sollte durch einen so genannten Bloower-Door-Test geprüft werden. Mittlerweile wird die Forderung nach Luftdichtigkeit (übertriebener Weise) auf das gesamte Gebäude und die Funktionen der benötigten Einbauten und Geräte, so auch auf die Heizung, ausgedehnt - ohne die Lüftungsgewohnheiten (z. B. Dauerlüftung durch gekippte Fenster) der Bewohner entsprechend kritisch zu bewerten.

Luftdichtheit ist kein Problem beim Einsatz von Abgasleitungen bzw. Luft-Abgas-Systemen. Es gibt aber noch andere Heizungssysteme auf dem Markt die ihre Berechtigung haben wie z. B. alle mit Festbrennstoffen versorgten Pellets-, Kachel- oder Kaminöfen, die aufgrund ihrer höheren Abgastemperaturen Schornsteine benötigen.

Für die Dichtheit dieser Heizungssysteme empfiehlt die KLB den Einsatz des dreischaligen KLB-Isolierschornsteins mit Hinterlüftung und Zusatzschacht. Hier wird der nicht benötigte Entlüftungs-/Installationsschacht für die Zuluft umfunktioniert. Im Gegensatz zur konzentrischen Ausführung der Abgasleitung handelt es sich hierbei um eine nebeneinander liegende Anordnung. Während die heißen Abgase durch das gedämmte keramische Innenrohr abgeführt werden, gelangt die benötigte Verbrennungsluft durch den Zuluftschacht zum Kessel. Diese Abgasanlage wird somit analog den bisher bekannten Luft-Abgas-Systemen zum „Luft-Abgas-Schornstein“.

Der Zuluftanschluss muss bauseits durch das Anbohren des Mantelsteins im Bereich des Zusatzschachtes erfolgen. Der Kessel muss einen separaten Zuluftanschluss haben oder für einen Zuluftanschluss geeignet sein.

 

Luftundurchlässigkeit von KLB-Kaminmantelsteinen

Nach § 5 der EnEV sind zu errichtende Gebäude so auszuführen, dass die wärmeübertragenden Umfassungsflächen einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet sind. Dichtigkeit ist dann erreicht, wenn die gesamte Gebäudehülle so luftdicht ist wie eine gemauerte, verputzte Wand. Eine luftdichte Gebäudehülle ist eine wichtige Voraussetzung für die Einhaltung der neuen Energieeinsparverordnung.

Neben der Gebäudehülle gibt es auch Bauteile die nicht wärmedämmend sind, aber wie z. B. Schornsteine und Lüftungsschächte mit der Außenluft in Verbindung stehen. Eine Undichtigkeit ist dabei aber nicht gewünscht, insbesondere wenn der Schornstein nicht verputzt ist.

Für die Messung der Luftdurchlässigkeit einer Wohnung oder eines Gebäudes wird ein Gebläse luftdicht in die Öffnung einer Eingangs- oder Balkontür eingebaut. Bei Gebläsebetrieb und geschlossenen Fenstern und Türen kann im Gebäude ein Über- oder Unterdruck erzeugt werden. Bei dieser nach DIN EN 13829 durchzuführenden Untersuchung können bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pascal (Pa) im Gebäude leckverdächtige Stellen wie Fugen oder Anschlüsse etc. gesucht und dokumentiert werden.

In Anlehnung an DIN EN 13829 wurde die Luftdurchlässigkeit von aufeinander gemörtelten KLB-Kaminmantelsteinen aus haufwerksporigem Leichtbeton (ohne Innenrohr) bestimmt. Die Mantelsteine waren weder innen noch außen in irgendeiner Form beschichtet. Die Prüfung der Luftdurchlässigkeit erfolgte bei Überdruck. Hierzu wurde der Luftvolumenstrom durch die Wände des Kaminmantelsteins bei Überdrücken von 10 Pa bis 70 Pa, in Schritten von jeweils 10 Pa, ermittelt. Der bei 50 Pa gemessene Luftvolumenstrom betrug 14,31 m³/h, auf den Steigmeter Schacht bedeutet das einen Luftvolumenstrom von 43,10 m³/(h*m).

Als Hilfe für die Einordnung dieses Kennwertes wurden die erforderlichen Anteile an luftdichtem Volumen je laufenden Meter gemauerten Kamin ermittelt, um definierte Luftwechselraten (n50) bei 50 Pa zu erzielen. Der erforderliche Mindestluftwechsel muss in Gebäuden zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung sichergestellt werden.

Luftwechselrate 3,0 h-1 ⇒ zugehöriges luftdichtes Volumen je Steigmeter 14,367 m³.

Bei einer Luftwechselrate von ≤ 3,0 h-1 (Gebäude mit Fensterlüftung) und einer lichten Schornsteinhöhe innerhalb der Gebäudehülle von 10 m ist der unverputzte Schornsteinschacht luftdicht, bei einer geschlossenen Gebäudehülle von ≥ 143,37 m³.