Mauerwerk und Brandschutz

Schutz vor Bränden durch passendes Mauerwerk

Jahr für Jahr entstehen Verluste in Millionenhöhe durch Brände in Gebäuden. Vielfach sind dabei neben Schwerverletzten auch Menschenleben zu beklagen.

Die vorhandenen Brandschutzvorschriften orientieren sich nicht am Sachschutz, sondern nur an der Einhaltung der öffentlichen Sicherheit. Die gesetzliche Regelung hinsichtlich der brandtechnischen Sicherheit stellt es in das Ermessen des Bauherrn, sichere oder weniger sichere Baustoffe einzubauen. Deshalb können heute immer noch brennbare, selbst leicht entflammbare, Baustoffe verwendet werden.

Während heute im Wesentlichen nur der erhöhte Wärmeschutz, Schallschutz und das Ausstattungsniveau der Wohngebäude und Niedrigpreishäuser im Vordergrund steht, wird der Brandschutz häufig vernachlässigt. Die Auftraggeber beschränken sich auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen, d. h. die brandschutztechnischen Mindestauflagen der Bauaufsicht:

 

  • Vorbeugung von Brandentstehung und Ausweitung,
  • Rettung von Menschen und Tieren,
  • wirksame Brandbekämpfung.

 

Diese Vorschriften sollen nur bewirken, dass Personen, einschließlich der Feuerwehrleute, außerhalb und innerhalb des Gebäudes sowie Gebäude in der Nachbarschaft nicht gefährdet werden. Sie zielen nicht darauf ab, den Schaden und die Folgekosten am Gebäude möglichst gering zu halten. Im Brandfall drohen daher große Vermögensverluste.

Bei der Auswahl der Baustoffe sollte man immer auf die Nichtbrennbarkeit der Baustoffe achten, und sich nicht mit dem Hinweis auf die bauaufsichtlichen Vorschriften begnügen. Darüber hinaus sind die Prämien für die Feuerversicherung bei Gebäuden aus nichtbrennbaren Baustoffen deutlich niedriger als bei brennbaren Baustoffen. Alle KLB-Produkte sind nicht brennbar. Sie schützen sicher Mensch und Tier sowie Hab und Gut.

Die bauaufsichtlichen Anforderungen bezüglich des Brandschutzes sind in den Landesbauordnungen definiert und durch Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Richtlinien ergänzt.

Diese Anforderungen betreffen im Wesentlichen Bauteile wie Wände und Decken. Bei Wänden werden diese hinsichtlich ihrer Aufgabe (tragende Wand, Wohnungs-, Gebäudetrennwand) unterschieden. Bei Gebäuden wird nach normaler Art und Nutzung (Wohngebäude und Gebäude mit ähnlicher Nutzung) und besonderer Art und Nutzung (Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Industriegebäude) unterschieden.

 

 

Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre „KLB-Fachinformation Branschutz“.