Gebäudeenergiegesetz vom Bundestag verabschiedet

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Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wurde kürzlich – mit einer Mehrheit an Stimmen der Ampelkoalition – vom Bundestag verabschiedet. Ab 1. Januar 2024 wird damit der Umstieg auf das Heizen aus erneuerbaren Energiequellen eingeleitet. In Neubaugebieten soll sich demnach jede neu eingebaute Heizung aus mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie speisen. Bereits bestehende Öl- und Gasheizungen können weiterhin genutzt und repariert werden. Bis 2029 ist ebenfalls ein Umtausch gegen neue Öl- und Gasheizungen möglich. Danach müssen diese einem stufenweisen Plan zum grünen Heizen folgen. Immobilieneigentümer können zunächst aufatmen, denn das GEG ist mit dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verknüpft: Es kann folglich mit dem Heizungstausch gewartet werden, bis die Kommune ihren fertigen Heizungsplan ausgearbeitet hat.
 
Für den Umstieg ist staatliche Unterstützung vorgesehen – in Form von Zuschüssen, Krediten und steuerlichen Förderungen von bis zu 70 Prozent. Diese sollen außerdem Mieter vor starken Mieterhöhungen durch die Modernisierungsmaßnahmen schützen. Die Verbände der Immobilienwirtschaft kritisieren jedoch dabei die „soziale Ungerechtigkeit“: Mieter und Vermieter seien gegenüber selbstnutzenden Eigentümern massiv benachteiligt. Denn besonders in Mehrfamilienhäusern sollen die staatlichen Förderungen deutlich schwächer ausfallen. Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) und Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft (GdW), fordert hier mehr Unterstützung. Vermieter von Mietwohnungen könnten etwa von Sozial- und Klima-Geschwindigkeitsboni profitieren.
 
Weitere Infos zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) finden Sie hier.
 

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