Gesetzesänderung für Neubauten in Planung

Foto: Pixabay

Am 17. Mai legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den „Arbeitsplan Energieeffizienz“ zum Zwecke der Energieeinsparung vor. Geplant sind vor allem die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit strengeren Neubau-Standards. So soll ab 2023 das Effizienzhaus EH55 als Mindeststandard im Neubau gelten und zwei Jahre später eine weitere Erhöhung auf das Effizienzhaus EH40 erfolgen. Zudem wird im zweiten Halbjahr 2022 eine Solardachpflicht im GEG festgelegt. Auch für Heizungen werden neue Standards eingeführt: Demnach müssen alle neu eingebauten oder ausgetauschten Heizungen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie verwenden.
 
Neben den strengen Neubau-Standards sieht der Plan auch Änderungen in der BEG-Förderung vor. Künftig sollen sich die Fördermittel auf den Bereich der Sanierungen konzentrieren. Für Neubauten hingegen gibt es aktuell noch die Möglichkeit einer Förderung nach Erhalt des Qualitätssiegels für nachhaltiges Bauen (QNG). Die QNG-Kriterien beziehen sich auf die Umweltfreundlichkeit der verwendeten Baustoffe, um die Nachhaltigkeit eines Gebäudes bewerten zu können. Leichtbetonsteine besitzen schon aufgrund ihrer natürlichen Beschaffenheit, regionalen Herkunft und energiearmen Produktion eine gute Ökobilanz und leisten hier deshalb einen positiven Beitrag. Für die Festlegung weiterer Förderkonditionen für Neubauten folgt dann ab Januar 2023 das neue Programm „Klimafreundliches Bauen“.
 
Weitere Informationen zur Gesetzesänderung erhalten Sie hier.
 

Zurück