Gesetz zum Heizungsaustausch nachjustiert

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Das neue Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) war im Koalitionsvertrag ursprünglich für 2025 vorgesehen, soll aufgrund des Ukraine-Krieges nun bereits 2024 in Kraft treten. Demnach müssen ab dem nächsten Jahr alle neueingebauten Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Auf lange Sicht soll Gas- und Ölheizungen so der Garaus gemacht werden. Doch ob der geplante Start 2024 umsetzbar ist, bleibt weiter unklar. Habeck verkündete erst kürzlich, dass er flexibel sei, was den Startzeitpunkt des Gesetzes angehe. Allerdings müsse die Politik verhindern, dass Fristen ausgenutzt werden, um den ganzen Prozess auszusitzen.
 
Das Gesetzesvorhaben war zuletzt einiger Kritik ausgesetzt. So bereiten kurzfristige Installationskapazitäten bei Handwerkern und die soziale Absicherung vielen Bürgern Sorgen. Auch fehle es an ausreichenden sowie gerecht geregelten Förderprogrammen. Für FDP-Fraktionschef Christian Dürr ist es zudem wichtig, dass das Gesetz so funktioniert, dass es von Stadtwerken und Versorgern vor Ort auch umgesetzt werden kann.
 
Inzwischen hat sich die Bundesregierung auf eine Entschärfung des Gesetzes sowie eine Anpassung der Förderung geeinigt. Bei Sonder- und Härtefällen soll es nun eine Übergangsfrist von zehn Jahren geben. Auch entfällt die Tauschpflicht bei über 80-Jährigen, die Bewohner und Eigentümer eines Gebäudes mit nicht mehr als sechs Wohneinheiten sind. Bei notwendigem Heizungstausch in Bestandsgebäuden sollen Bürger gezielt bürokratiearm aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds unterstützt werden. Dabei steht jedem eine Grundförderung von 30 Prozent zu. Darüber hinaus sind je nach Umstand verschiedene sogenannte „Klimaboni“ geplant. Beispielsweise erhalten Empfänger von einkommensabhängigen Sozialleistungen einen Bonus von 20 Prozent. Ebenfalls 20 Prozent erhalten jene, die laut Gesetz noch nicht zum Tausch ihrer Geräte verpflichtet sind. Zusätzlich sollen Förderkredite geschaffen werden, um das Angebot anzukurbeln und die finanzielle Belastung zu strecken. Inwieweit sich das Gesetz nach den Anpassungen nun in der Praxis umsetzen lässt, bleibt offen.
 
Weitere Informationen zum sogenannten Heizungsaustauschgesetz finden Sie hier.
 

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