Neue Grundsteuer-Reform ab 1. Juli

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Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2019 eine neue Grundsteuerreform beschlossen hat, sind Immobilieneigentümer ab dem 1. Juli 2022 zu einer zusätzlichen Steuererklärung angehalten. Diese dient der Neuberechnung der Grundsteuer. Dabei wird die Frist vom 31. Oktober laut Hartmut Schwab, dem Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer, kaum verlängert werden. Bei Verspätung drohen sogar Strafgelder. Betroffen von dieser Regelung sind Eigentümer und Erben jeglichen Grundstücks und Eigentums, unter anderem auch von Eigentumswohnungen. Darüber hinaus muss für jedes Grundstück eine individuelle Steuererklärung verfasst werden.
 
Die Erklärungen sollen digital an das Finanzamt über die Steuerplattform Elster übermittelt werden, wobei für Senioren und Immobilieneigentümer ohne technische Ausstattung Ausnahmeregelungen gelten. Die anzugebenen Daten über das Eigentum werden in jedem Bundesland individuell bestimmt: Eine Orientierung bieten dabei die jeweiligen Reformmodelle und Internetseiten wie www.grundsteuerreform.de und www.grundsteuer.de.
 
In der Regel können alle Informationen aus den eigenen, bereits vorhandenen Unterlagen entnommen oder beim Grundbuchamt erfragt werden. „Wir fordern, dass die Eigentümer jetzt zeitnah informiert werden“, betont Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler (Berlin). Denn wer es selbst machen will, sollte sich gut vorbereiten und informieren, rät Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (vpb, Berlin). Unterstützung bieten Steuerberater, aber auch kommerzielle Anbieter wie Taxfix sowie Online-Steuerberater, wobei mit Kosten und längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.
 
Wie hoch die neue Grundsteuer ausfällt, ist abhängig vom Standort der Immobilie. Dabei wird erwartet, dass Eigentümer in Großstädten höhere Abgaben tätigen müssen als solche in ländlicheren Gebieten. In Kraft treten wird die neue Grundsteuer-Reform im Jahr 2025.
 
Weitere Informationen zur neuen Grundsteuer-Reform finden Sie hier.
 

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