Neubauförderung mit „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“

Grafik: Pixabay

Die im April neu gestartete staatliche Förderung für das Effizienzhaus 40 endete bereits nach wenigen Stunden: Eine zu hohe Nachfrage führte in kürzester Zeit zur Ausschöpfung des Fördertopfs. Für angehende Bauherren ist das mehr als enttäuschend. Jedoch sind Subventionen immer noch möglich, wenn das staatliche „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) vorgewiesen werden kann.
 
Bereits seit Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Sommer 2021 gehört die „NH-Klasse“ zu den eher selten gewählten Optionen. Bauherren erhalten das Siegel mit einem schriftlichen Antrag an eine anerkannte Zertifizierungsstelle. Daraufhin wird ein Prüfverfahren in die Wege geleitet, das der Bauherr oder ein von ihm benannter Nachhaltigkeitskoordinator begleiten muss. Bei der Erbringung von Nachweisen zur ökologischen, soziokulturellen und ökonomischen Qualität des Gebäudes helfen Checklisten und weiterführende Informationen der Zertifizierungsstelle. Ein vom Zertifizierungsausschuss eingesetzter Konformitätsprüfer führt dann unabhängig seine Prüfungen durch.
 
Um die Nachhaltigkeit eines Gebäudes nachweisen zu können, beziehen sich die QNG-Kriterien auf die Umweltfreundlichkeit der verwendeten Baustoffe und ihre Energieeffizienz. Zu den wichtigsten Prüfungskriterien zählen ein nachhaltiger Ressourceneinsatz, umweltfreundliche und schadstofffreie Baustoffe sowie eine gute Ökobilanz. Leichtbetonsteine verfügen aufgrund ihrer regionalen Herkunft und energiearmen Produktion grundsätzlich über eine gute Ökobilanz. Bestehend aus „vulkanischem Bims“ müssen sie nämlich nicht gebrannt werden. Außerdem sparen sie aufgrund ihrer guten Wärmedämmung während der Nutzung Energie ein. Somit begünstigt der Einsatz von Leichtbetonmauerwerk auch den Erhalt eines QNG-Siegels.
 
Weitere Informationen zur KfW-Förderung und dem anspruchsvollen Qualitätssiegel erhalten Sie hier.
 

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