Ersatzbaustoffverordnung stößt auf Kritik

Foto: KLB Klimaleichtblock

Die deutschen Bau-Hauptverbände kritisieren die erste Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Als Teil der sogenannten Mantelverordnung, die zum 1. August in Kraft treten soll, setzt die Bundesregierung die rechtlichen Korrekturen und Klarstellungen für die Umsetzung der Verordnung um. Dabei werden die gesteckten Erwartungen hinsichtlich der Kreislaufwirtschaft laut Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB, Berlin), nicht erfüllt. Stattdessen steuere man „auf einen undurchdringbaren Dschungel an Nachweisen, Rechtsunsicherheit und unterschiedlichen Auslegungen in allen 16 Bundesländern“ zu. Dies ließe nicht nur die Kosten und Zeitaufwände in die Höhe schießen, sondern sorge auch dafür, dass mehr Ressourcen auf die Deponien gefahren werden.
 
Auch praxistaugliche Richtlinien zum Abfallende fehlen laut Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB, Berlin). Für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und die Förderung der Verwendung von Recyclingbaustoffen am Bau wäre es wichtig, dass gütegesicherte Ersatzbaustoffe nicht mehr als Abfall gelten, sondern als hochwertige Bauprodukte. Ersatzbaustoffe gelten jedoch bis zum Einsatz weiterhin als Abfall, mit allen abfallbezogenen Rechtspflichten wie beispielsweise die Anzeigepflicht für Transporte und potenzielle Genehmigungspflicht von Zwischenlagern.
 
Um sich von der Stigmatisierung wichtiger Rohstoffe zu lösen, kündigte die Bundesumweltministerin Steffi Lemke eine Abfall-Ende-Verordnung an. Diese wurde trotz Festlegung im Koalitionsvertrag nicht vorgelegt. Dies sei laut HDB-Geschäftsführer Müller gerade für die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen kontraproduktiv, da öffentliche Auftraggeber Recyclingmaterialen weiterhin von ihren Ausschreibungen ausschließen.
 
Weitere Informationen zur Kritik an der Ersatzbaustoffverordnung finden Sie hier.
 

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