Stufenmodell CO2-Preis: Vermieteranteil gestaffelt nach Klimabilanz

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Aktuell wird der CO2-Aufschlag auf die Heizkosten alleinig von Mietern getragen. Nachdem im Juni 2021 der Plan der alten Bundesregierung, die Kosten jeweils zu 50:50 zwischen Mieter und Vermieter aufteilen zu lassen, gescheitert ist, soll nun ein neues Stufenmodell eingeführt werden: Die Ampel-Koalition beschloss dafür mit Wirkung zum 01.01.2023, die Vermieterbeteiligung wieder einzuführen. Zuvor wurde das Vorhaben der Vermieterbeteiligung mit der Begründung, dass Vermieter keinen Einfluss auf das Heizverhalten von Mietern haben, stark kritisiert. Mit dem neuen Beschluss soll nun der Anteil des Vermieters nach Klimafreundlichkeit des Gebäudes in zehn Stufen immer weiter abnehmen. Bei Nichtwohngebäuden ist dann, solang es vertraglich nicht anders vereinbart wurde, eine 50:50 Aufteilung verpflichtend. Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW, sieht diesen Plan als Anreiz zur energetischen Sanierung. Er betonte jedoch auch das Fehlen von Regelungen bezüglich Fernwärme und Gasetagenheizungen im Gesetzestext.
 
Die CO2-Aufschlagsregelungen sind Teil des Klimaschutzprogramms. Dabei sieht der Emissionshandel vor, dass der CO2-Preis wie eine Steuer wirken soll – der fixe Preis von 25 Euro pro Tonne steigt bis 2025 auf 55 Euro an. Danach wird der Preis durch Versteigerungen festgesetzt und variiert zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2.
 
Weitere Informationen zum CO2–Preis und dem neuen Stufenmodell finden Sie hier.

 

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