Schallschutz-Broschüre berücksichtigt neue DIN 4109-5
Architekten und Fachplaner werden in ihrem Berufsalltag immer wieder mit angepassten oder gänzlich neuen Normen konfrontiert. So wurden kürzlich auch die erhöhten Anforderungen an den baulichen Schallschutz im Hochbau überarbeitet. Die neue DIN 4109-5 gilt seit August 2020 und löst seitdem das bisherige Beiblatt 2 ab. So liegen nun etwa die Werte bei der Luftschalldämmung drei Dezibel unter dem Mindestschallschutz. Der Trittschallpegel ist derweil fünf Dezibel niedriger angesetzt. Berücksichtigt werden in der aktualisierten Norm ebenso Anforderungen an Wohnungseingangstüren oder Maximalpegel von haustechnischen Anlagen. Diese und weitere Neuerungen finden Profis in unserer Broschüre „Massives Plus an Schallschutz“, die wir kürzlich auf den neuesten Stand gebracht haben.
Darin wird deutlich, dass Bauherren in Sachen Schallschutz eine gute Wahl treffen, wenn sie sich für Leichtbeton entscheiden. Denn nach den gültigen Massekurven der DIN 4109 punktet der Baustoff für das bewertete Schalldämm-Maß Rw mit einem Zwei-Dezibel-Bonus gegenüber anderen Mauerwerkskonstruktionen. Das kommt vor allem in Mehrfamilienhäusern zum Tragen, wenn es gilt, Schall aus unmittelbar horizontal und vertikal aneinander liegenden Wohnungen zu absorbieren. Neben wichtigen Kennwerten und Formeln enthält die Broschüre ebenso einen direkten Einblick in die Praxis: So erklärt sie anhand von zwei konkreten Objektbeispielen Schritt für Schritt die rechnerischen Nachweise für den erhöhten Schallschutz nach DIN 4109-5.
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