Konditionen für Wohnungsbau bleiben attraktiv

Foto: KLB Klimaleichtblock

Die Pandemie hatte im letzten Jahr zahlreiche Konsequenzen für deutsche Wirtschaftssparten, wobei die Baubranche noch relativ glimpflich davongekommen ist. Dazu beigetragen hat vor allem der Wohnungsbau, welcher dank der Niedrigzinsphase und weiterhin hohen Nachfrage nach Wohnraum für Stabilität sorgte. Im neuen Jahr haben sich nun einige Rahmenbedingungen verändert: So müssen beispielsweise laut Gebäudeenergiegesetz künftig alle Neubauten dem Niedrigstenergiestandard entsprechen. Das heißt, dass mindestens eine Form von erneuerbarer Energie zur Energieversorgung genutzt werden muss. Auch der Primärenergiebedarf sollte nach Möglichkeit niedrig ausfallen. Mit einem guten baulichen Wärmeschutz – beispielsweise dank dämmstoffgefüllter Leichtbetonsteine von KLB – sind Bauherren hier bestens beraten, um Wärmebrückenverluste möglichst zu vermeiden.

 

Doch auch bei den staatlichen Förderungen tut sich einiges für private Bauherren: So wurde das zuvor bis Ende 2020 befristete Baukindergeld bis zum 31. März verlängert. In diesem Rahmen erhalten Familien über einen Zeitraum von zehn Jahren pro Kind jährlich einen Zuschuss bis zu 1.200 Euro. Zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist zudem die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), welche diverse staatliche Hilfen für den Neubau sowie die Sanierung im Bestand zusammenfasst. Höhere Zuschüsse und Kredite sind dabei in der neuen „EE-Klasse“ für die Nutzung erneuerbarer Energien sowie in der Nachhaltigkeitsklasse „NH“ für Neubauten enthalten. Ab dem 1. Juli können entsprechende Anträge für Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Für Zuschüsse ist ab Mitte des Jahres hingegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Letztere lassen sich somit auch unabhängig von Krediten beantragen.

 

Weitere Informationen zur veränderten Gesetzeslage sowie Förderkonditionen gibt es hier.

 

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