Wandeinbindungen
Wandeinbindungen finden sich häufig bei der Verbindung tragender und aussteifender Wände. Normalerweise sollten die aussteifenden Wände mit den auszusteifenden Wänden gleichzeitig hoch geführt und mit ihnen im Verband vermauert werden.
Aussteifungswände können jedoch zur Freihaltung der Verkehrswege auf der Geschossdecke auch erst später gemauert werden. Ist das gleichzeitige Hochführen beider Wände nicht möglich müssen gleichwertige Maßnahmen getroffen werden, wie z. B. die liegende Verzahnung. Die liegende Verzahnung gilt zwar als gleichzeitiges Hochführen, scheitert aber meist am notwendigen Platz. Das gleichzeitige Hochführen oder die liegende Verzahnung ist bei KLB-Trockenmauerwerk zwingend vorgeschrieben.
Weitere Möglichkeiten wie die
- stehende Verzahnung,
- Lochverzahnung,
- Stockverzahnung,
sind nur nach Rücksprache mit dem Statiker auszubilden. Dabei gilt für stehende Verzahnung: Außenwand ausgesteift, Innenwand zweiseitig gehalten, für Loch- bzw. Stockverzahnung: Außenwand bzw. Innenwand zweiseitig gehalten.
Teilweises Einbinden von Wänden
Bei Mehrfamilienwohnhäusern werden die Außenwände üblicherweise aus wärme-dämmenden KLB-Vollblöcken erstellt, die Wohnungstrennwände hingegen aus schweren KLB-Schalldämmblöcken. Damit der Schalldämmstein nicht bis zur Außenseite des Gebäudes (trennend) durchgemauert werden muss, und eine Wärmebrücke entsteht, kann man die Trennwand auch teilweise einbinden.
Die Außenwandsteine werden dazu in jeder zweiten Lage entsprechend ausgeschnitten. Im Stoßfugenbereich des teilweise einbindenden Steins sollte bauseitig eine Wärmedämmung mit eingebracht werden.







